Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Gerichtsbeschluss zum Antrag zur Verlegung einer Platzrunde
Original Pressemeldung Maslaton:
Verlegung von Flugplatzrunden auf Antrag von Windkraftprojektierern?
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte über einen Antrag zur Verlegung einer Platzrunde zu entscheiden.
Die Platzrunde ist der festgelegte Flugweg, der von Luftfahrzeugen in der Nähe eines Flugplatzes einzuhalten ist (vgl. Art. 2 Nr. 10 der EU-Verordnung Nr. 923/2012). Sie dient dabei zum Beispiel der Einleitung eines sicheren Landeanfluges, aber auch dem Schutz lärmempfindlicher Gebiete rund um den Flugplatz. Die Platzrunden werden durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) selbst oder durch die zivile Luftverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der DFS festgelegt. Erforderlich werden solche Platzrunden dann, wenn für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs die Bestimmungen nach § 23 LuftVO nicht ausreichen. Bei der Frage der... ... Mehr: Original Pressemeldung Maslaton
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