2024-12-22
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Verfahrenseinleitung gegen führende Windenergieanlagen - Hersteller wegen Verdachts wettbewerbswidriger Praktiken

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen sieben führende Hersteller von Windenergieanlagen (WEA) eröffnet. Es besteht der Verdacht des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen im Zusammenhang mit der Instandhaltung von WEAn. Das Verfahren geht auf eine Beschwerde der wind 7 Aktiengesellschaft, der ZOPF GmbH und weiterer Betreiber bzw. technischer Betriebsführer von WEAn zurück. Die Beschwerdeführer werden bisher von über 60 weiteren Unternehmen aus der Branche unterstützt.

Gegenstand der Beschwerde ist die systematische Unterdrückung einer herstellerunabhängigen Instandhaltung. Die WEA-Hersteller verweigern insbesondere die Herausgabe von Unterlagen für die Instandhaltung der WEAn und verhindern eine Belieferung mit Ersatzteilen durch Komponentenzulieferer. Dies geschieht nach Auffassung der Beschwerdeführer, um unabhängige Serviceunternehmen vom Markt fernzuhalten und dadurch überhöhte Preise für eigene Instandhaltungsleistungen gegenüber den WEA-Betreibern abzurechnen. In ihrer umfangreichen Beschwerdeschrift haben die Beschwerdeführer zahlreiche Beispielsfälle dokumentiert.

Das Bundeskartellamt hat von den betroffenen WEA-Herstellern sowie von fünf weiteren Unternehmen aus der Branche Auskunft zu zahlreichen Detailfragen verlangt und ihnen eine Antwortfrist bis zum 11. August 2006 gesetzt. Unter anderem müssen die WEA-Hersteller erklären, welche Unterlagen zur fachgerechten Vornahme von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an ihren WEAn verfügbar sein müssen und inwieweit diese Dokumente an die Betreiber und herstellerunabhängige Serviceunternehmen ausgehändigt werden bzw. weshalb dies nicht erfolgt. Außerdem müssen die WEA-Hersteller Auskunft erteilen zu ihren Serviceverträgen, den Serviceintervallen, den Servicekosten sowie zur Ersatzteilversorgung. Die Zusammenarbeit der WEA-Hersteller im VDMA ist ebenfalls Gegenstand des Auskunftsverlangens des Bundeskartellamts.

Die Vorbereitung der Beschwerde war für die Initiatoren mit erheblichem Aufwand und beträchtlichen Kosten verbunden. Es ist zu erwarten, dass die Belastungen bis zu einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens noch zunehmen werden. Die Initiatoren würden sich deshalb über weitere Unterstützer freuen. Interessierte Unternehmen wenden sich für Einzelheiten bitte an Herrn Jesaitis oder Herrn Arens.
Quelle:
wind 7 Aktiengesellschaft
Autor:
Dirk Jesaitis
Email:
DJ@wind7.de
Windenergie Wiki:
WEA, Initiator




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