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EU-Kommission schließt Beihilfeverfahren zu Netzentgeltbefreiungen ab
Original Pressemeldung BMWi:
Europäische Kommission schließt langjähriges Beihilfeverfahren zu Netzentgeltbefreiungen ab
Die Europäische Kommission hat heute eine sogenannte gemischte Entscheidung im EU-Beihilfeverfahren zur Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen in den Jahren 2011 bis 2013 nach dem früheren § 19 Abs. 2 S. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) erlassen.
Die damaligen Reduzierungen wurden grundsätzlich beihilferechtlich genehmigt, das aktuelle System der Stromnetzentgeltverordnung bleibt unangetastet und es gibt nur sehr begrenzte Rückforderungen. Mit der heutigen Entscheidung wird ein Beihilfeverfahren abgeschlossen, das vor etwa sieben Jahren begonnen wurde. Das aktuelle, seit 2014 geltende System der teilweisen Befreiung von Netzentgelten im Sinne des heutigen § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV bleibt unangetastet und ist damit beihilferechtlich... ... Mehr: Original Pressemeldung BMWi
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