Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
WindStrom erhält ersten Standortgütenachweis von TÜV NORD
Original Pressemeldung TÜV Nord:
TÜV NORD übergibt ersten Standortgütenachweis an WindStrom
Als einer der ersten Gutachter hat TÜV NORD einen Standortgütenachweis an WindStrom übergeben. Das Unternehmen plant die Erweiterung eines Windparks im Landkreis Peine und benötigt dafür nach dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen Standortgütenachweis.
Betreiber von Windenergieanlagen müssen seit 2017 gemäß EEG einen Nachweis der Standortgüte vorlegen, um die Eignung eines geplanten Standortes für die vorgesehene Anlage zu belegen. Dieser Nachweis muss spätestens vor der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen vorliegen. Als einer der führenden, nach IEC/ISO 17025 akkreditierten Gutachter ermittelt TÜV NORD das standortspezifische Windpotenzial und den sich daraus ergebenden potenziellen Energieertrag gemäß... ... Mehr: Original Pressemeldung TÜV Nord
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