Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Deutschland darf weiterhin Unternehmen von Offshore-Netzumlage befreien
Original Pressemeldung Europäische Kommission:
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Ermäßigung der Offshore-Netzumlage für stromintensive Unternehmen und Bahnunternehmen in Deutschland
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Pläne Deutschlands, stromintensiven Unternehmen und Bahnunternehmen Ermäßigungen von einer Offshore-Netzumlage zu gewähren, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Die Maßnahme trägt zur Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen bei, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.
Aufgrund einer Änderung des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) werden die Kosten des Anschlusses von Offshore-Windanlagen an das Hauptstromnetz ab 2019 über eine Offshore-Netzumlage finanziert, die von den Stromverbrauchern zu zahlen ist. Das geänderte EnWG sieht für bestimmte stromintensive Unternehmen und Bahnunternehmen Ermäßigungen von der Offshore-Netzumlage vor und... ... Mehr: Original Pressemeldung Europäische Kommission
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