Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
Neue Berechnungsmethode für Schallimmisionsprognose obligatorisch
Original Pressemeldung Sterr-Kölln & Partner:
Schallimmissionsprognosen für Windenergieanlagen: Künftig neue Berechnungsmethode obligatorisch
Änderung noch nicht in Verwaltungsvorschrift eingegangen
Tipps für Betreiber von Sterr-Kölln & Partner Windenergieanlagen dürfen gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz bestimmte Schallgrenzwerte nicht überschreiten. Sonst erteilen die Behörden keine Genehmigung. Künftig müssen die dafür zu erstellenden Schallprognosen anders berechnet werden, da das bislang zugrundeliegende Messverfahren zu ungenau ist. Das haben Bund und Länder Ende 2017 beschlossen. Die neue, präzisere Berechnungsmethode, die zu anderen Prognoseergebnissen führen kann, fand jedoch noch nicht Eingang in die entsprechende Verwaltungsvorschrift. Dieser Umstand hat zu einer Verunsicherung bei Betreibern geführt, die vor oder... ... Mehr: Original Pressemeldung Sterr-Kölln & Partner
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