25.01.2018
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Stadtwerke Wedel GmbH setzen neuen Erlösobergrenzenbescheid durch
Original Pressemeldung BBH:
BGH weist Rechtsbeschwerde der BNetzA ab: Effizienzwert muss nach oben korrigiert werden
Wegen einer fehlerhaften Berechnung des Effizienzwertes muss die BNetzA der Stadtwerke Wedel GmbH einen neuen Erlösobergrenzenbescheid ausstellen.
Der BGH hat am 23. Januar (Az. EnVR 5/17) die Rechtsbeschwerde der BNetzA abgewiesen und den Beschluss des OLG Schleswig bestätigt: Wird ein Fehler zu Lasten des Netzbetreibers bei der Bestimmung des Effizienzwertes erkannt, so muss er auch korrigiert werden. Dies konnten die Stadtwerke Wedel mit Unterstützung von BBH durchsetzen. Die komplexe Regulierung im Netzbereich bringt es mit sich, dass die Festsetzungen der BNetzA aus... ... Mehr: Original Pressemeldung BBH
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