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Gerichtsbeschluss zum Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen
Original Pressemeldung BBH:
OLG Celle klärt Streitfragen zum Netzanschluss von EE-Anlagen
Die kürzeste Verbindung zwischen Erneuerbare-Energien-Anlage und Netzverknüpfungspunkt ist nicht immer die wirtschaftlich günstigste Anschlussvariante. Besteht der Anlagenbetreiber dennoch auf den kurzen Netzanschluss, kommt es bei der Beurteilung, ob das Wahlrecht missbräuchlich ausgeübt wurde, allein auf die Mehrkosten des Netzbetreibers an.
Sie dürfen höchstens 10 % über den Kosten liegen, die dem Netzbetreiber beim Anschluss an den gesetzlichen Verknüpfungspunkt entstehen würden. Dies hat das OLG Celle nun in einem Urteil (Az. 13 U 44/15) zugunsten der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH, die von Becker Büttner Held vertreten wurden, bestätigt. Netzbetreiber müssen EE-Anlagen grundsätzlich in kürzester... ... Mehr: Original Pressemeldung BBH