2024-04-19
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Urteil: Ausgleich von Wärmenetzverlusten ist Sache des Netzbetreibers

Bild: BBHBild: BBH
Keine Energiesteuer für Kesseln, in denen Erdgas oder andere Energieerzeugnisse verbrannt werden, um damit die Netzverluste zu decken

Original Pressemeldung BBH:

Für Wärmenetzverluste keine Energiesteuer fällig

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Für Wärmenetzverluste keine Energiesteuer fällig

Erzeugen Energieversorgungsunternehmen Wärme in Kesseln, um damit Verluste im Wärmenetz auszugleichen, entfällt die Energiesteuer für die eingesetzten Energieerzeugnisse. Dies urteilte nun der Bundesfinanzhof (BFH), nachdem diese Frage seit der Novellierung des Energiesteuergesetzes 2011 umstritten war.

Die Wirtschaftskanzlei Becker Büttner Held (BBH) unterstützte in dem Verfahren ein Energieversorgungsunternehmen, das eine Energiesteuerentlastung für die Energieerzeugnisse forderte, die zum Netzbetrieb notwendig sind. Der BFH (Urteil vom 08.11.2016, Az. VII R 6/16) bestätigte, dass der Ausgleich von Wärmenetzverlusten die Sache des... ... Mehr: Original Pressemeldung BBH

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BBH, Rechtsanwalt, Kanzlei, Energiesteuer, Wärmeverlust, Urteil







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