10.02.2017
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Urteil: Ausgleich von Wärmenetzverlusten ist Sache des Netzbetreibers
Original Pressemeldung BBH:
Für Wärmenetzverluste keine Energiesteuer fällig
Erzeugen Energieversorgungsunternehmen Wärme in Kesseln, um damit Verluste im Wärmenetz auszugleichen, entfällt die Energiesteuer für die eingesetzten Energieerzeugnisse. Dies urteilte nun der Bundesfinanzhof (BFH), nachdem diese Frage seit der Novellierung des Energiesteuergesetzes 2011 umstritten war.
Die Wirtschaftskanzlei Becker Büttner Held (BBH) unterstützte in dem Verfahren ein Energieversorgungsunternehmen, das eine Energiesteuerentlastung für die Energieerzeugnisse forderte, die zum Netzbetrieb notwendig sind. Der BFH (Urteil vom 08.11.2016, Az. VII R 6/16) bestätigte, dass der Ausgleich von Wärmenetzverlusten die Sache des... ... Mehr: Original Pressemeldung BBH
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