2024-04-16
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NABU klagt weiter gegen Windpark Butendiek

Der Naturschutzbund hat Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt und geht nun in die nächste Instanz. Der Vorwurf: Der Offshore-Windpark Butendiek westlich von Sylt verdränge Vögel aus einem Vogelschutzgebiet. Der NABU fordert eine Sanierung des Umweltschadens.

Bild: Windpark ButendiekBild: Windpark Butendiek

Das Kölner Gericht wies die Klage des NABU auf Schadenssanierung Ende November 2016 ab, da es die Rechtsauffassung vertritt, dass das Umweltschadensgesetz wie hier bei genehmigten Windparks nicht anwendbar sei. Jetzt entscheidet in nächster Instanz das Oberverwaltungsgericht Münster darüber, ob die Klage begründet ist und wie der Gebietsverlust im Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ durch den Windpark saniert werden kann.

Der NABU weist darauf hin, dass der Anwendungsbereich des Umweltschadensgesetzes durch das Urteil drastisch eingeschränkt wird und findet harsche Worte für das Urteil: „Leider stützt das Urteil das verantwortungslose Taktieren der zuständigen Bundesbehörden. Ein Vogelschutzgebiet wird zerstört und alle schauen weg“, erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Wissenschaftliche Untersuchungen aus dem Frühjahr 2016 zeigen laut den Umweltschützern, dass seltene Stern- und Prachttaucher, aber auch Alken- und Möwenvögel die Windparks mit über sechs bis acht Kilometern Abstand viel weiträumiger meiden als vorhergesagt. Butendiek führt mit weiteren angrenzenden Windparks dazu, dass die Vögel aus dem Schutzgebiet heraus gedrängt werden. „Die Ergebnisse sind beunruhigend. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hält bis heute wichtige Monitoringergebnisse zurück, was im Rechtsverfahren dazu führte, dass das Bundesamt für Naturschutz die Frage des Umweltschadens nicht bewerten konnte“, wirft Miller den Behörden vor. Jetzt hat der NABU einen Antrag nach Umweltinformationsgesetz gestellt, um die Daten selbst auswerten zu können.

Sollte sich diese Auffassung in Deutschland durchsetzen, würde nach NABU-Meinung die EU-Umwelthaftungsrichtlinie ad absurdum geführt. „Das Oberverwaltungsgericht muss diese dringende Frage jetzt klären. Das kann Jahre dauern. Diese Zeit haben die Vögel in der Nordsee aber nicht. BSH und BfN müssen sofort handeln und Maßnahmen zum Schutz der Arten im EU-Vogelschutzgebiet einleiten. Sonst ist es bald zu spät“, mahnt Kim Detloff, NABU-Meeresschutzexperte.

Quelle:
NABU
Autor:
Windmesse Redaktion
Link:
www.nabu.de/...
Keywords:
NABU, Butendiek, offshore, BSH, Umweltgesetz, Vögel
Windenergie Wiki:
Windpark



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