2024-11-24
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Meldung von Land Schleswig-Holstein

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Amtliche Bekanntmachung zum Beteiligungsverfahren Windenergie Flächenplanung in Schleswig-Holstein

Mit der amtlichen Bekanntmachung hat am 27. Dezember 2016 das Beteiligungsverfahren zu den Planentwürfen für die neuen Raumordnungspläne zum Thema Windenergie begonnen.

Die Landesplanungsbehörde hatte die Entwürfe bereits am 6. Dezember 2016 im Internet veröffentlicht. Es handelte sich dabei um die Teilaufstellungen der Regionalpläne für die neuen Planungsräume I, II und III und die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Schleswig-Holstein 2010.

Amtliche Bekanntmachung und Auslegung

Die amtliche Bekanntmachung des Beteiligungsverfahrens erfolgte am 27.12.2016 im Amtsblatt Schleswig-Holstein.

Die Planunterlagen werden einen Monat lang bei den Kreisen, kreisfreien Städten, Ämtern, amtsfreien Gemeinden und kreisangehörigen Städten ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden von den Kommunen örtlich bekanntgemacht.

Beteiligungsverfahren

Die Planentwürfe stehen im Online-Beteiligungstool BOB-SH zur Verfügung. Dort können auch Stellungnahmen zu den Planentwürfen abgegeben werden.

Das Beteiligungsverfahren läuft vom 27. Dezember 2016 bis 30. Juni 2017.

Planunterlagen

Die Entwürfe für die Regionalpläne bestehen jeweils aus Text, Karte und einem Umweltbericht. Zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans gehören ein Text und ein Umweltbericht.

Für alle Raumordnungspläne zum Sachthema Wind gibt es ein einheitliches gesamträumliches Plankonzept.

Vorranggebiete für die Windenergienutzung

In den Planentwürfen sind 354 Vorranggebiete für die Windenergienutzung vorgesehen. Sie umfassen rund 2 Prozent der Landesfläche. Innerhalb der Gebiete wäre die Windenergienutzung möglich, außerhalb wäre sie ausgeschlossen.

Die Vorranggebiete sollen einen wesentlichen Beitrag dazu liefern, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2025 auf mindestens 37 Terrawattstunden auszubauen. Durch die Konzentration der Windkraftanlagen auf die Vorranggebiete soll dabei ein "Wildwuchs" von Einzelanlagen verhindert werden.

Akzeptanz schaffen und unterschiedliche Interessen berücksichtigen

Mit den neuen Plänen will die Landesregierung den unterschiedlichen Interessen bei der Windenergieplanung Rechnung tragen und möglichst große Akzeptanz in der Bevölkerung für die Nutzung der Windenergie erreichen.

Nähere Infos sowie das Online-Tool zur Beteiligung auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein

Quelle:
Land Schleswig-Holstein
Link:
www.schleswig-holstein.de/...



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