Meldung von Becker Büttner Held
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Öffentlich-private Kooperationen sind bei bayerischen Kommunen gefragt
Die Gemeinden Neufahrn und Eching in Oberbayern nehmen mit Hilfe der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) die Stromversorgung wieder in die eigene Hand: An der Kooperationsgesellschaft Energienetz Neufahrn/Eching GmbH & Co KG halten die Kommunen 51 Prozent der Anteile, während 49 Prozent an die Bayernwerke AG gehen. Auch in Gauting, Krailling und Planegg gibt es Pläne, ins Netzgeschäft einzusteigen.
Konzessionsverträge sind in der Regel auf 20 Jahre Laufzeit ausgelegt. Endet ein solcher Vertrag, ermittelt die Kommune in einem formalen Konzessionsverfahren, wer in Zukunft Eigentümer des Strom- oder Gasnetzes sein soll. Oft stehen sich hier öffentliche und private Wettbewerber gegenüber. Dabei geht es auch gemeinsam. So wie in Oberbayern.
Am 21.12.2016 unterzeichneten die Gemeinden Neufahrn und Eching einen entsprechenden Vertrag mit ihrem Kooperationspartner der Bayernwerk AG, in dem eine kommunale Mehrheitsbeteiligung an den Stromnetzen auf den Gemeindegebieten sichergestellt wird. Dank einer sogenannten institutionellen öffentlich-privaten Partnerschaft (IÖPP) sind die Gemeinden nicht nur finanziell an den Erträgen beteiligt, sondern sichern sich auch die Möglichkeit, die Stromversorgung mit zu gestalten und auf wichtige Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Den eigentlichen Netzbetrieb überlässt man dabei der Bayernwerke AG, an die die Netze verpachtet werden.
Auch in den oberbayerischen Gemeinden Gauting, Krailling und Planegg strebt man eine IÖPP an. Zwar vergab man am 23.12.2016 die Stromkonzession an die Stromnetz Würmtal GmbH & Co KG – eine 100 prozentige Tochter der Bayernwerke AG. Vertraglich wurde aber festgehalten, dass die drei Gemeinden mit einer Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft in den Strombetrieb einsteigen können. Entsprechende Schritte sind für das erste Quartal 2017 geplant.
BBH-Partner Oliver Eifertinger, der sowohl die Gemeinden Neufahrn und Eching als auch Gauting, Krailling und Planegg bei der Ausgestaltung der Konzessionsverträge rechtlichen beraten hat, dazu: „Eine IÖPP macht immer dann Sinn, wenn eine Kommune bei der öffentlichen Daseinsvorsorge mitreden will, gleichzeitig aber nicht auf das wirtschaftliche Know-how und die Kompetenz privater Unternehmen verzichten möchte. Durch die Gründung einer Kooperationsgesellschaft wird in der Regel beides ermöglicht.“
- Quelle:
- BBH
- Link:
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- Keywords:
- BBH, Stromversorgung, Kooperation, BBH