Meldung von Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
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BEE-Zusammenfassungen zum EU-Winterpaket
Am 30. November hat die Europäische Kommission ein umfängliches Paket (Winterpaket/Clean Energy Package) mit Gesetzesvorschlägen für die Erneuerbaren Energien (EE) und die Strommarktgestaltung nach 2020 vorgelegt.
Das Paket umfasst insgesamt 16 Legislativvorschläge, Mitteilungen und Berichte, darunter Vorschläge für eine revidierte Richtlinie Erneuerbare Energien, für eine Verordnung zum regulatorischen Steuerungsrahmen (Governance), für eine revidierte Verordnung Strommarkt sowie für eine revidierte Richtlinie Strommarkt.
Erneuerbare-Ziele und Governance
Anders als in der geltenden EE-Richtlinie sollen keine national verbindlichen EE-Ziele definiert werden. Vielmehr soll das verbindliche EU-Ziel von mindestens 27 Prozent EE am gesamten EU-Energieverbrauch bis 2030 durch nationale Beiträge und einen eng gestrickten Planungs- und Berichtsrahmen (Governance) in Form von Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplänen (INEKP) erreicht werden. Die Beiträge der Mitgliedstaaten dürfen ab 2021 nicht unter ihren 2020-Zielen liegen (für Deutschland: Strom, Wärme und Verkehr jeweils 20% EE, THG 20% Reduktion).
Nationale Fördermechanismen
Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin den EE- Ausbau fördern dürfen, allerdings mit der Einschränkung, dass die Fördermechanismen unter Einhaltung der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) die EE in den Strommarkt integrieren und sicherstellen, dass EE-Erzeuger auf Marktsignale reagieren. Mindestens alle vier Jahre sollen Mitgliedstaaten die Effektivität der Fördermechanismen überprüfen und basierend auf den Ergebnissen über die Fortführung oder eine Design-Änderung entscheiden. Anders als vom der Bundesregierung und weiteren Akteuren vorgeschlagen, enthält der Vorschlag für die EE-Richtlinie keine gemeinsamen Prinzipien für die Ausgestaltung von Fördermechanismen. Die Genehmigung von als Beihilfe eingestuften Programmen (also auch des EEG) würde so ab 2020 weiterhin Einzelfallentscheidungen und dem Ermessen der Generaldirektion Wettbewerb unterliegen.
Die jüngsten Ergebnisse der ersten geöffneten deutsch-dänischen PV-Ausschreibungen und die Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung außer Acht lassend, will die Kommission über eine ab 2021 verbindliche Öffnung von nationalen Fördermechanismen die Angleichung der nationalen Fördersysteme vorantreiben. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass auch künftig primär Projekte im europäischen Ausland und nicht in Deutschland die Zuschläge im Rahmen geöffneter Ausschreibungen erhalten würden.
Einspeisevorrang und Abregelung
Der Einspeisevorrang für EE soll im Sinne der EE-Marktintegration nur noch für kleine Anlagen (unter 500kW), Demonstrationsprojekte für innovative Technologien und Bestandsanlagen gelten. Gleichzeitig sollen neue Regelungen zur Abregelung und zum Redispatch eingeführt werden. Hierbei wird zwischen marktbasierter (freiwillig) und nicht-marktbasierter (unfreiwillig) Abregelung/Redispatch unterschieden. Beides soll generell transparenten, objektiven, nicht-diskriminierenden Kriterien folgen. Nicht-marktbasiert abgeregelte Anlagen sollen entschädigt werden.
Weitere neue Elemente in den Gesetzesvorschlägen sind unter anderem Bestimmungen zur Vermeidung retroaktiver Maßnahmen, der Ansatz eines One-Stop-Shops für Genehmigungsverfahren sowie die Begrenzung der Genehmigungsverfahrensdauer auf drei Jahre, Bestimmungen zur Stärkung von EE- Gemeinschaften und Eigenverbrauch sowie zur Etablierung der EE in den Sektoren Wärme und Mobilität.
Die Legislativvorschläge werden zur Annahme nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Es wird erwartet, dass das ordentliche Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2018 abgeschlossen ist.
Erste Zusammenfassungen u.a. zu der Erneuerbare Energien- Richtlinie, zur Richtlinie Strommarkt und zur Verordnungen Strommarkt stehen nun unter Europa/Aktuelles zum Herunterladen zur Verfügung.
- Quelle:
- BEE
- Link:
- www.bee-ev.de/...
- Keywords:
- BEE; Verband, EU, Winterpaket, Strommarkt
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