2024-11-15
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Erste BGH-Entscheidung zu TelDaFax: Nichtzulassungsbeschwerde wird zurückgewiesen

Gegen die Rückforderungsansprüche des TelDaFax-Insolvenzverwalters setzen sich zahlreiche Netzbetreiber mit Hilfe von Becker Büttner Held (BBH) zur Wehr. Nun kam erstmals ein Verfahren vor dem BGH zum Abschluss: Ein Rückforderungsanspruch der Netzentgelte sei nicht erkennbar, urteilten die Richter.

Im Rahmen der TelDaFax-Insolvenz versucht der Insolvenzverwalter Dr. Biner Bähr, im großen Stil Netzentgelte von Netzbetreibern im Wege der Insolvenzanfechtung zurückzufordern. Über 100 Netzbetreiber unterstützt BBH bei der Abwehr dieser Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Für eines dieser Verfahren hatte bereits das OLG Frankfurt/Main (Az. 14 U 154/14) am 14.7.2015 bestätigt, dass es keinen Rückforderungsanspruch gibt und die Revision zum BGH nicht zugelassen. Eine Beschwerde gegen diese Nichtzulassung der Revision hat der BGH nun zurückgewiesen (BGH, Beschluss vom 15.9.2015, Az. IX ZR 152/15).

Quelle:
BBH
Link:
www.beckerbuettnerheld.de/...
Keywords:
BBH, Anwalt, Kanzlei, Insolvenz, TelDaFax



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