2024-11-21
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Stromlieferungen öffentlich ausschreiben

Seit der Änderung des Energierechts sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Stromlieferungen auszuschreiben. Allerdings besitzen die meisten öffentlichen Auftraggeber bislang keine Erfahrungen mit der öffentlichen Ausschreibung von Stromlieferungen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Stromlieferangebote, die in der Regel auf unterschiedlichen Verträgen beruhen, nur bedingt vergleichbar sind. Denn als Folge der besonderen Eigenschaften der Ware Elektrizität, insbesondere ihrer Leitungsgebundenheit, werden die Preise zumeist sehr unterschiedlich ge- staltet.

Nur wenn der öffentliche Auftraggeber bereits einen kompletten Stromliefervertrag verbindlich vorgibt, können vergleichbare Angebote eingeholt werden. Da die Vertragsinhalte das Ausschreibungsergebnis maßgeblich beeinflussen, sollten sich öffentliche Auftraggeber möglichst gründlich und umfassend über die Inhalte und den Umfang von Stromlieferverträgen informieren.

Nicht nur bei den Auftraggebern, sondern auch bei den Lieferanten elektrischer Energie gibt es offensichtlich Informationsdefizite: Immer wieder werden Angebote abgegeben, die die vergaberechtlichen Vorgaben nicht erfüllen und die deswegen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden können. Bei Kleinabnahmestellen wurde bisher häufig die Auffassung vertreten, dass keine Ausschreibung not- wendig sei. Heute werden dagegen fast alle Sonderverträge ausgeschrieben.

Einen Überblick über die notwendigen Kenntnisse, ein öffentliches Ausschrei- bungsverfahren von Stromlieferungen vergaberechtlich einwandfrei erstellen zu können, gibt ein eintägiges Seminar, das am 2.02.2006 in Hannover stattfindet. Neben dem Ablauf des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens werden Inhalte und Umfang des Stromliefervertrages erläutert. Verschiedene Gestaltungs- varianten werden vorgestellt und ihre jeweiligen Auswirkungen diskutiert. Die Veranstaltung wendet sich an Leitende Mitarbeiter aus der Verwaltung und dem Gebäudemanagement öffentlicher Auftraggeber sowie an Vertriebsmitarbeiter von Lieferanten elektrischer Energie.
Quelle:
Haus der Technik e. V.
Autor:
Herr Hömberg
Email:
b.hoemberg@hdt-essen.de







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