Meldung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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02.01.2006
Bundesumweltministerium: Rund 330 Unternehmen bei Erneuerbare-Energien-Umlage entlastet
Rund 330 besonders stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie 45 Eisen-, Straßen- und U-Bahnen in Deutschland können im kommenden Jahr erneut mit Entlastungen bei ihren Stromrechnungen rechnen. Zum Jahreswechsel hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ihre Anträge nach der besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) gebilligt und pünktlich zum Jahreswechsel die Bescheide versandt.
Stromintensive Unternehmen können Entlastungen von etwa 240 Millionen Euro erwarten. Gut 220 Millionen entfallen hiervon auf Produktionsunternehmen. Die Entlastung für 2006 entspricht damit in etwa der nach der besonderen Ausgleichsregelung im Jahr 2005 gewährten Begünstigung.
Gesetzliche Sonderregelungen bei der Ökosteuer, den Konzessionsabgaben sowie im Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz verbilligen den Strombezug der jetzt begünstigten Unternehmen darüber hinaus in einer Größenordnung von etwa 1,5 bis 2 Milliarden Euro jährlich.
Vor dem Hintergrund des diesjährigen Bescheidverfahrens und auf Grundlage der Koalitionsvereinbarung erarbeit das Bundesumweltministerium derzeit Vorschläge, wie sich die EEG-Kosten der besonders stromintensiven Unternehmen weiter begrenzen lassen und dadurch Kalkulationssicherheit erzielt werden kann.
Stromintensive Unternehmen können Entlastungen von etwa 240 Millionen Euro erwarten. Gut 220 Millionen entfallen hiervon auf Produktionsunternehmen. Die Entlastung für 2006 entspricht damit in etwa der nach der besonderen Ausgleichsregelung im Jahr 2005 gewährten Begünstigung.
Gesetzliche Sonderregelungen bei der Ökosteuer, den Konzessionsabgaben sowie im Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz verbilligen den Strombezug der jetzt begünstigten Unternehmen darüber hinaus in einer Größenordnung von etwa 1,5 bis 2 Milliarden Euro jährlich.
Vor dem Hintergrund des diesjährigen Bescheidverfahrens und auf Grundlage der Koalitionsvereinbarung erarbeit das Bundesumweltministerium derzeit Vorschläge, wie sich die EEG-Kosten der besonders stromintensiven Unternehmen weiter begrenzen lassen und dadurch Kalkulationssicherheit erzielt werden kann.
- Quelle:
- BMU-Pressereferat
- Autor:
- Michael Schroeren, Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
- Email:
- presse@bmu.bund.de