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Laufzeitverlängerung für AKW nicht rechtens
Für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat die Energierechtskanzlei Becker Büttner Held (BBH) sowohl bei der EU-Kommission als auch bei dem ESPOO Implementation Committee in Genf eine Beschwerde eingereicht: Ein Rechtsgutachten der Kanzlei kommt zu dem Schluss, dass die Laufzeitverlängerung der belgischen AKWs Tihange 1 und Doel 1 & 2 nicht mit europäischem Recht vereinbar ist.
Eigentlich hätten die belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel Ende 2015 nach 40 Jahren Betriebszeit ausgedient. Über zwei Gesetzesänderungen erwirkte die belgische Regierung jeweils eine Laufzeitverlängerung für Tihange 1 und für Doel 1 & 2. Nach europäischem Recht hätte Belgien dafür eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen müssen. Die internationale ESPOO Konvention unter der UN-Wirtschaftskommission für Europa sieht ebenfalls vor, dass für Projekte mit grenzüberschreitendem Einfluss eine UVP verpflichtend ist und die Mitgliedstaaten vorab über solche Projekte informiert werden müssen. Beides versäumte Belgien, das den ESPOO-Vertrag bereits 1999 unterschrieben hatte.
BBH hat deshalb im Auftrag der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die von möglichen Umweltauswirkungen direkt betroffen wären, Beschwerde gegen Belgien bei der EU-Kommission und dem ESPOO Sekretariat in Genf eingelegt. „Unser Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Entscheidung, die Laufzeiten für Tihange und Doel ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung zu verlängern, sowohl gegen belgisches als auch gegen europäisches und internationales Recht verstößt“, erläutert Rechtsanwältin und BBH-Partnerin Dr. Dörte Fouquet, die das Mandat federführend betreut.
Neben diesen umweltrechtlichen Faktoren prüft BBH in dem Kurzgutachten, ob die Laufzeitverlängerung der belgischen AKWs eine staatliche Beihilfe darstellt, die einer Genehmigung durch die EU-Kommission bedarf. Die EU-Kommission hat bereits ein entsprechendes Vorverfahren eröffnet.
Für BBH und Dr. Dörte Fouquet ist dies bereits das dritte Mandat innerhalb der letzten 12 Monate, in denen es um die rechtliche Legitimation einzelner europäischer AKW-Projekte geht: Im Rahmen der Genehmigung von Beihilfen für das englische AKW Hinkley Point C reichte die Kanzlei Mitte 2015 im Auftrag des Ökostromanbieters Greenpeace Energy und einer Reihe kommunaler Energieversorger eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Kommission ein. Kürzlich nahm BBH im Auftrag von Greenpeace Energy, der Stadtwerke Aalen, Bietigheim-Bissingen, Schwäbisch Hall, Mainz und Tübingen sowie der Energieversorgung Filstal Stellung zu dem geplanten AKW-Projekt PAKS II in Ungarn gegenüber der EU-Kommission.
Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.
- Quelle:
- BBH
- Link:
- www.bbh-online.de/...