16.09.2005
Polen - Chancen der Windenergienutzung haben sich wieder verbessert
Der Ausbau der Windenergie in Polen verlief trotz der Einführung eines Quotensystems im Jahr 2000 sehr enttäuschend. Aktuell sind etwa 60 Megawatt an Windenergieleistung installiert. Das erklärte Ziel der polnischen Regierung ist, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion bis zum Jahr 2010 auf 7,5 Prozent (Anteil 2005: geschätzt 2,4 Prozent) zu erhöhen. An Windenergie sollen in diesem Zeitraum 600 bis 1.600 Megawatt neu errichtet werden.
Um die angestrebten Werte zu erreichen wurde Anfang des Jahres das polnische Energiegesetz mit erheblichen Verbesserungen für die erneuerbaren Energien novelliert. Neben der Beibehaltung der Quotenregelung (2006 = 3,6 Prozent) wurden Herkunftsnachweise für regenerativ erzeugten Strom, die von der Regulierungsbehörde (URE) ausgestellt werden neu eingeführt. Diese Nachweise stellen ein Vermögensrecht dar und sind frei handelbar. Die Vermögensrechte können erstmals ab dem 01.10.2005 an der Warenbörse für Energie "Towarowa Gielda Energii S.A." in Warschau gehandelt werden. Die Börse stellt nicht nur die aktuellen Preise, sondern sie übernimmt auch die Führung des Registers der Herkunftsnachweise und deren Verrechnung.
Es besteht auch eine gesetzliche Abnahme- und Vergütungspflicht der Energieversorger für regenerativ erzeugten Strom. Der Preis beträgt zur Zeit etwa 120 Zloty pro Megawattstunde und wird jährlich neu festgelegt. Der Preis ist verbindlich an den durchschnittlichen polnischen Strompreis aus Kohle, deren hohe Subventionierung durch den Staat in den nächsten Jahren schrittweise abgebaut wird, gekoppelt. Somit sind weitere Preissteigerungen zu erwarten. Daneben wurde eine Ersatzgebühr von maximal 240 Zloty pro Megawattstunde bei Nichterfüllung der geforderten Quoten gesetzlich festgelegt. Die Vergütung der Herkunftsnachweise / Vermögensrechte wird sich voraussichtlich an der Höhe der Ersatzgebühr orientieren. Aktuell ergibt sich daraus eine Gesamtvergütung von maximal 360 Zloty pro Megawattstunde Windstrom, was in etwa 9 Euro Cent entspricht.
"Die Windenergienutzung in Polen wird durch die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Konkretisierung der Vergütungsregelung an Dynamik gewinnen. Es besteht eine rege Nachfrage von ausländischen Investoren nach kurzfristig realisierungsfähigen Projekten" erläutert Klaus Övermöhle, Geschäftsführer von Övermöhle C & M.
Vertiefende Informationen werden auf der HUSUMwind 2005 / Fachsymposium am 22.09.2005 um 14.45 Uhr präsentiert. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Polen, werden dort die Netzanschlussmöglichkeiten und die Finanzierung von Windparkprojekten ausführlich erörtert. Daneben steht Ihnen Herr Övermöhle in Halle 4 Stand 4 A 56 für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Um die angestrebten Werte zu erreichen wurde Anfang des Jahres das polnische Energiegesetz mit erheblichen Verbesserungen für die erneuerbaren Energien novelliert. Neben der Beibehaltung der Quotenregelung (2006 = 3,6 Prozent) wurden Herkunftsnachweise für regenerativ erzeugten Strom, die von der Regulierungsbehörde (URE) ausgestellt werden neu eingeführt. Diese Nachweise stellen ein Vermögensrecht dar und sind frei handelbar. Die Vermögensrechte können erstmals ab dem 01.10.2005 an der Warenbörse für Energie "Towarowa Gielda Energii S.A." in Warschau gehandelt werden. Die Börse stellt nicht nur die aktuellen Preise, sondern sie übernimmt auch die Führung des Registers der Herkunftsnachweise und deren Verrechnung.
Es besteht auch eine gesetzliche Abnahme- und Vergütungspflicht der Energieversorger für regenerativ erzeugten Strom. Der Preis beträgt zur Zeit etwa 120 Zloty pro Megawattstunde und wird jährlich neu festgelegt. Der Preis ist verbindlich an den durchschnittlichen polnischen Strompreis aus Kohle, deren hohe Subventionierung durch den Staat in den nächsten Jahren schrittweise abgebaut wird, gekoppelt. Somit sind weitere Preissteigerungen zu erwarten. Daneben wurde eine Ersatzgebühr von maximal 240 Zloty pro Megawattstunde bei Nichterfüllung der geforderten Quoten gesetzlich festgelegt. Die Vergütung der Herkunftsnachweise / Vermögensrechte wird sich voraussichtlich an der Höhe der Ersatzgebühr orientieren. Aktuell ergibt sich daraus eine Gesamtvergütung von maximal 360 Zloty pro Megawattstunde Windstrom, was in etwa 9 Euro Cent entspricht.
"Die Windenergienutzung in Polen wird durch die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Konkretisierung der Vergütungsregelung an Dynamik gewinnen. Es besteht eine rege Nachfrage von ausländischen Investoren nach kurzfristig realisierungsfähigen Projekten" erläutert Klaus Övermöhle, Geschäftsführer von Övermöhle C & M.
Vertiefende Informationen werden auf der HUSUMwind 2005 / Fachsymposium am 22.09.2005 um 14.45 Uhr präsentiert. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Polen, werden dort die Netzanschlussmöglichkeiten und die Finanzierung von Windparkprojekten ausführlich erörtert. Daneben steht Ihnen Herr Övermöhle in Halle 4 Stand 4 A 56 für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
- Quelle:
- Övermöhle Consult & Marketing GmbH
- Email:
- klaus@oevermoehle-consult.de
- Windenergie Wiki:
- Megawatt