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Niederlage für AKW-Betreiber – Atomsteuer der deutschen Regierung ist rechtens
Eine Niederlage, die wegweisend sein könnte: Der Generalstaatsanwalt des Europäischen Gerichtshofs wertet die von der Bundesregierung 2011 eingeführte Steuer auf Brennelemente als rechtens. Damit ist zwar noch kein Urteil seitens des EuGH gefallen, aber oftmals folgt das Gericht den Einschätzungen des Staatsanwalts. Mit einem endgültigen Urteil wird im weiteren Verlauf dieses Jahres gerechnet. Juristen werten die Einschätzung allerdings bereits als mögliche Vorentscheidung.
2011 hatte die deutsche Bundesregierung eine Sondersteuer auf die Verwendung von atomaren Brennstoffen eingeführt, die die großen deutschen Energieversorger RWE, E.on und Vattenfall bereits mehrere Milliarden Euro gekostet hat. Dagegen waren sie vor Gericht gezogen und hatten die Steuer als Beihilfe für alternative – erneuerbare – Formen der Energiegewinnung gewertet. Die Klage in Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht läuft noch, allerdings könnte die Einschätzung der EU ein erster Hinweis auch auf deren Ausgang geben.
Die Aktien der Energieversorger brachen im Anschluss an die Bekanntgabe um zeitweilig bis zu 5% ein.
- Autor:
- Katrin Radtke
- Email:
- kr@windmesse.de