14.07.2005
Neues Gesetz gibt grünes Licht für den Ausbau der Windenergie in Frankreich
Freiburg/Paris - Nachdem der französische Senat im Mai den Gesetzentwurf der Nationalversammlung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz nicht angenommen hatte, wurde eine "Commission Mixte Paritaire" (Vermittlungsausschuss) einberufen. Dieser Vermittlungsausschuss erwirkte wichtige Korrekturen. Der Gesetzestext wurde am 23. Juni von Senat und Nationalversammlung angenommen. Der angerufene "Conseil constitutionel" hat die Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes am 7. Juli bestätigt. Es enthält wesentliche politische Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Windenergie in Frankreich.
Zuvor hatten die Debatten des französischen Gesetzgebers bezüglich des Ausbaus der Windenergie innerhalb der Branche für berechtigte Unruhe gesorgt.
Wegfall der 12-MW-Grenze
Der neue Gesetzestext sieht für den Bezug der Einspeisevergütung keine Minimal- oder Maximalgröße mehr für geplante Windparks vor. Insbesondere wird die bisher geltende 12-MW-Grenze wegfallen. Dies stellt im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage und zu den bisher eingereichten Gesetzentwürfen eine deutliche Verbesserung dar. "Die Verabschiedung des neuen Gesetzes ist ein Schritt zu mehr Sicherheit und Klarheit für Projektentwickler, Investoren und Banken für die Entwicklung und Finanzierung von Windenergieprojekten in Frankreich, wenngleich noch Fragen offen bleiben," schätzt Markus Jenne, Partner von Sterr-Kölln & Partner in Paris, die neue Situation ein.
Vorrangflächen werden auf der Ebene der Départements ausgewiesen
Das neue Ausweisungsverfahren für Windstandorte sieht vor, dass Windparks, die in den Genuss der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung kommen wollen, in vom Präfekten auszuweisenden "zones de développement de l'éolien" (Zonen zur Entwicklung der Windenergie) liegen müssen. Kommunen können dem Präfekten Vorrangflächen vorschlagen.
Der Präfekt muss spätestens sechs Monate nach Erhalt des Vorschlags eine Entscheidung zur Ausweisung der Flächen treffen. Dabei sind verschiedene Belange wie das Windpotenzial, die Netzanschlussfähigkeit, der Landschaftsschutz und der Denkmalschutz zu berücksichtigen. Ferner sind zuvor die Stellungnahmen von verschiedenen Fachbehörden und benachbarten Gemeinden einzuholen.
Übergangsfrist von 2 Jahren
Projekte, für die in den kommenden 2 Jahren ein Kaufverpflichtungszertifikat erteilt und ein vollständiger Bauantrag eingereicht wird, können nach dem bisher geltenden Recht realisiert werden. Nach herrschender Meinung kann der Betreiber nach Inkrafttreten des Gesetzes von der neuen Gesetzeslage Gebrauch machen, hat aber ein Wahlrecht, die bisherige Regelung innerhalb der Übergangsfrist zu nutzen.
Die konkrete Umsetzung des neuen Gesetzes in die Praxis wird von den noch zu erlassenden Anwendungsdekreten abhängen. Die Entscheidung für das alte oder das neue Recht wird für die konkreten Projekte im Einzelfall zu treffen sein.
Zuvor hatten die Debatten des französischen Gesetzgebers bezüglich des Ausbaus der Windenergie innerhalb der Branche für berechtigte Unruhe gesorgt.
Wegfall der 12-MW-Grenze
Der neue Gesetzestext sieht für den Bezug der Einspeisevergütung keine Minimal- oder Maximalgröße mehr für geplante Windparks vor. Insbesondere wird die bisher geltende 12-MW-Grenze wegfallen. Dies stellt im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage und zu den bisher eingereichten Gesetzentwürfen eine deutliche Verbesserung dar. "Die Verabschiedung des neuen Gesetzes ist ein Schritt zu mehr Sicherheit und Klarheit für Projektentwickler, Investoren und Banken für die Entwicklung und Finanzierung von Windenergieprojekten in Frankreich, wenngleich noch Fragen offen bleiben," schätzt Markus Jenne, Partner von Sterr-Kölln & Partner in Paris, die neue Situation ein.
Vorrangflächen werden auf der Ebene der Départements ausgewiesen
Das neue Ausweisungsverfahren für Windstandorte sieht vor, dass Windparks, die in den Genuss der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung kommen wollen, in vom Präfekten auszuweisenden "zones de développement de l'éolien" (Zonen zur Entwicklung der Windenergie) liegen müssen. Kommunen können dem Präfekten Vorrangflächen vorschlagen.
Der Präfekt muss spätestens sechs Monate nach Erhalt des Vorschlags eine Entscheidung zur Ausweisung der Flächen treffen. Dabei sind verschiedene Belange wie das Windpotenzial, die Netzanschlussfähigkeit, der Landschaftsschutz und der Denkmalschutz zu berücksichtigen. Ferner sind zuvor die Stellungnahmen von verschiedenen Fachbehörden und benachbarten Gemeinden einzuholen.
Übergangsfrist von 2 Jahren
Projekte, für die in den kommenden 2 Jahren ein Kaufverpflichtungszertifikat erteilt und ein vollständiger Bauantrag eingereicht wird, können nach dem bisher geltenden Recht realisiert werden. Nach herrschender Meinung kann der Betreiber nach Inkrafttreten des Gesetzes von der neuen Gesetzeslage Gebrauch machen, hat aber ein Wahlrecht, die bisherige Regelung innerhalb der Übergangsfrist zu nutzen.
Die konkrete Umsetzung des neuen Gesetzes in die Praxis wird von den noch zu erlassenden Anwendungsdekreten abhängen. Die Entscheidung für das alte oder das neue Recht wird für die konkreten Projekte im Einzelfall zu treffen sein.
- Quelle:
- Sterr-Kölln & Partner GbR
- Email:
- marissa.walzer@sterr-koelln.com
- Windenergie Wiki:
- Windpark, MW