Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
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EEG: Klage der Bundesregierung gegen EU-Beihilfeverfahren um Industrierabatte
Die Bundesregierung reichte am Freitag beim Gericht der Europäischen Union eine Klage gegen das Beihilfeverfahren wegen der Industrierabatte ein.
EU-Wettbewerbskommissar Almunia sieht in den Besonderen Ausgleichsregelungen eine unerlaubte Beihilfe und hat deswegen im Dezember ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Zur jetzigen Klage gegen die EU, so betont das Wirtschaftsministerium, habe man sich entschlossen, um „sich alle Verhandlungsoptionen offen zu halten.“
Auch wegen der anstehenden Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetz ist die Bundesregierung an einer schnellen Klärung, möglichst noch im März, interessiert. Solange das Verfahren der EU läuft, können für 2015 keine weiteren EEG-Befreiungen gewährt werden. Die derzeitige Ausnahmeregelung führt nach Ansicht des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) in Teilbereichen zu Verzerrungen, weswegen sichergestellt werden muss, dass zukünftig nur diejenigen Unternehmen entlastet werden, die im internationalen Wettbewerb stehen. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass Unternehmen von den derzeit niedrigeren Börsenstrompreisen in Folge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien profitieren.
- Quelle:
- Bundesverband WindEnergie e.V.
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