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08.11.2011
SSP-Prozess ist rechtskräftig zugunsten PNE WIND AG beendet
Cuxhaven, den 8. November 2011 - Aus dem Verkauf der Beteiligung an der SSP Technology A/S droht der PNE WIND AG keine Inanspruchnahme mehr. Die SSP Technology Holding ApS, eine Gesellschaft der Ventizz Gruppe, hat ihre Berufung gegen das klagabweisende Urteil des Landgerichts Stade vom 7. Oktober 2010 heute zurückgenommen. Damit ist dieses Urteil rechtskräftig.
Mit der nunmehr rechtskräftig abgewiesenen Klage hatte die Klägerin die Rückabwicklung der Veräußerung der bis 2008 von der PNE WIND AG gehaltenen Mehrheitsbeteiligung an der SSP Technology Holding ApS gegen Rückzahlung von 54,28 Mio. Euro und hilfsweise Zahlung von 8,64 Mio. Euro geltend gemacht.
Die Klagerhebung war Gegenstand einer Ad-hoc-Mitteilung der PNE WIND AG vom 16. Oktober 2009, die Klagabweisung Gegenstand einer Ad-hoc-Mitteilung vom 7. Oktober 2010.
Mit der nunmehr rechtskräftig abgewiesenen Klage hatte die Klägerin die Rückabwicklung der Veräußerung der bis 2008 von der PNE WIND AG gehaltenen Mehrheitsbeteiligung an der SSP Technology Holding ApS gegen Rückzahlung von 54,28 Mio. Euro und hilfsweise Zahlung von 8,64 Mio. Euro geltend gemacht.
Die Klagerhebung war Gegenstand einer Ad-hoc-Mitteilung der PNE WIND AG vom 16. Oktober 2009, die Klagabweisung Gegenstand einer Ad-hoc-Mitteilung vom 7. Oktober 2010.
- Quelle:
- PNE WIND AG
- Email:
- rainer.heinsohn@pnewind.com
- Link:
- www.pnewind.com/...
- Windenergie Wiki:
- Cuxhaven