Das Netzwerk „Reallabore der Nachhaltigkeit“ begrüßt die Erarbeitung eines bundesweiten Reallabore-Gesetzes wie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angeregt und fordert wesentliche Ergänzungen etwa bei der Ausrichtung auf Nachhaltigkeit, harmonisierte Mindeststandards und Partizipation der Zivilgesellschaft.
Um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen, wird der Ausstieg aus der Braunkohle idealerweise bis zum Jahr 2030 erfolgen. Das hat die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Eine neue Studie des Öko-Instituts im Auftrag von Agora Energiewende trägt nun alle Daten und Fakten rund um Kraftwerke und Tagebaue, gesetzliche Regelungen und Stilllegungspfade, Beschäftigungszahlen und ökonomische Strukturen insbesondere in den Braunkohleregionen sowie zu ökologischen Aspekten der Braunkohlewirtschaft zusammen. Die Analyse will damit einen Beitrag dazu leisten, die Debatte über die Beschleunigung des Ausstiegs aus der Kohle faktenbasiert und transparent zu führen.
Bundesweit einheitliche Regelungen für den Ausbau der Windenergie an Land helfen, schnell mehr Windenergieanlagen zu errichten und bringen so den Klimaschutz voran. Ein neues „Windenergie-an-Land“-Gesetz kann dafür die Größen der Flächen pro Bundesland benennen, Vorgaben für die Beteiligung der Öffentlichkeit machen und einheitliche Regeln für den Natur- und Artenschutz festlegen. Das Öko-Institut hat dafür heute Eckpunkte in einem Empfehlungspapier an die Politik vorgelegt.
Mit den Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung können die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 49 Prozent bis 2030 und um 67 Prozent bis 2040 gegenüber 1990 sinken. Das Bundes-Klimaschutzgesetz schreibt jedoch Minderungsziele von 65 Prozent bis 2030 und 88 Prozent bis 2040 vor – Deutschland verfehlt damit seine Klimaschutzziele in den beiden kommenden Dekaden, sofern nicht zusätzliche Maßnahmen zur Senkung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen getroffen werden.
Die Einführung eines CO2-Zuschlags zur Energiesteuer ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Dem Bund ist es gestattet, die im Grundgesetz vorgesehenen Steuertypen zu nutzen, um umweltpolitische Ziele wie den Klimaschutz zu verfolgen.
Energieträger, die aus Strom hergestellt werden, so genannte Power-to-X (PtX), sind nicht per se klimafreundlich und nachhaltig. Nur wenn sie mit zusätzlichem erneuerbaren Strom und CO2 aus der Luft oder der Biomassenutzung erzeugt werden, ist eine positive Wirkung für den Klimaschutz gegeben.
Die Kohlekommission hat im Februar einen schrittweisen Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Kohle empfohlen. Die Auswirkungen auf die Strompreise bleiben dabei überschaubar.
Die Energiewende zügig strukturieren, Effekte einer Dezentralisierung umfassender analysieren und ein „Expertengremium Netze“ einrichten:
Der Kohleausstieg hat weniger Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Braunkohleindustrie als befürchtet. Auch wenn die Förderung von Braunkohle bis zum Jahr 2030 stärker zurückgeht, sind kaum betriebsbedingte Kündigungen nötig.
Braunkohle, Steinkohle, Erdgas. CO2, CH4, N2O. Energiewirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft.
Gemeinsame Pressemitteilung von Öko-Institut, Renewables Grid Initiative und Germanwatch
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