Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW) begrüßt die Einladung zum Windgipfel und die Ankündigung einer Strategie für den Ausbau der Windenergie an Land sehr und fordert die Bundesregierung sowie die beteiligten Ministerien und Bundesländer auf, Lösungen und Weichenstellungen für die noch offenen Themen und Regelungslücken gründlich, konsequent und verbindlich anzugehen.
Mit der Vorgabe von Flächenbeitragswerten für die Planungsregionen und Landkreise in Niedersachsen konkretisiert die Landesregierung die Umsetzung des Windflächenbedarfsgesetzes, das am 01. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke erkennt darin das Bestreben der niedersächsischen Landesregierung, den vorhandenen gesetzlichen Spielraum für eine verbindliche Konkretisierung und Beschleunigung umfassend zu nutzen.
Öffentliche Finanzmittel zur Bewältigung der fossilen Energiepreiskrise effizient und effektiv einsetzen – und alles tun, um den Kostensenkungseffekt der erneuerbaren Energien zu stärken!
Der WVW hat am 17.11.2021 anlässlich seines parlamentarischen Abends in Berlin die Bundesregierung aufgefordert, den Windenergieausbau jetzt schnell und nachhaltig wieder auf Kurs Klimaneutralität zu bringen.
Die Bundesnetzagentur hat am 26.06.2020 den Szenariorahmen 2035 für die Netzentwicklungsplanung genehmigt. Dabei wurden die Annahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich reduziert.
Trotz eines faktischen Stillstands beim Ausbau der Windenergie in Deutschland – im ersten Halbjahr 2019 wurden nur 81 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 271 Megawatt installiert, der Markt ist um 90% eingebrochen! – werden die vielfältigen Probleme der Windenergie nicht gelöst. Stattdessen werden hauptsächlich von Vertretern der Unionsparteien hohe Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten gefordert.
Die Offshore-Branche kritisiert die in der EEG Novelle vorgesehene Reduzierung des jährlichen Ausbaus der Offshore-Windenergie nach 2020. Entgegen ursprünglicher Planungen sollen in den Jahren 2021/22 nur noch jeweils 500 MW (vorher 730 MW) und in den Jahren 2023 – 2025 nur noch jährlich 700 MW ausgeschrieben werden. Dies entspricht einer Reduktion um fast ein Drittel (31,5 %) des ursprünglich vereinbarten Ausbaus in den Jahren 2021/22.
Mehrere Unternehmen der Windbranche wollen gegen die in dieser Woche im Deutschen Bundestag verhandelte EG-Novelle 2016 und gegen das eng mit ihr verknüpfte Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz, WindSeeG) vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn beide am kommenden Freitag, so wie derzeit zwischen den Partnern der Großen Koalition vereinbart, verabschiedet werden.
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