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05.10.2011
ABE Kunze Engineering GmbH: BDEW Handlungsempfehlung
Barsbüttel, 05.10.2011. Obwohl es bereits eine gesetzliche Verlängerung für die Zertifizierung von Übergangsanlagen (Inbetriebnahme vom 01.01.2009 bis zum 31.03.2011) auf den 30.09.2011 gegeben hat, wurde die Zeit aus diversen Gründen spürbar knapp. Daher freuen wir uns besonders, dass wir fristgerecht zum 30.09.2011 alle beauftragten Anlagenzertifikate inklusive der notwendigen Konformitätserklärung für Übergangsanlagen erfolgreich ausstellen konnten.
Am 22.09. und 27.09.2011 wurden zwei Handlungsempfehlung des BDEW herausgegeben. Die Handlungsempfehlung vom 22.09.2011 betrifft den Bereich Photovoltaik und verlängert die Frist zur Einreichung des Anlagenzertifikates inklusive Konformitätserklärungen bis zum 01.07.2012. Daher freuen wir uns sehr, dass wir dank dieser BDEW Handlungsempfehlung wieder Kapazität für Ihren Auftrag haben!
Die Handlungsempfehlung vom 27.09.2011 gilt für den Bereich Windenergie und ermöglicht die Einreichung von Konformitätserklärungen für Übergangsanlagen unter bestimmten Bedingungen auch nach dem 30.09.2011. Da bezüglich dieser Handlungsempfehlung eine rechtliche Unsicherheit besteht, freuen wir uns, dass wir diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen mussten.
Wir bedauern sehr, dass diese Handlungsempfehlung erst kurz vor Ablauf der regulären Frist kam und wir zuvor zahlreichen Kundenanfragen für die Zertifizierung von Übergangsanlagen absagen mussten, für welche wir aufgrund der Handlungsempfehlung nun zeitliche Kapazitäten gehabt hätten.
Am 22.09. und 27.09.2011 wurden zwei Handlungsempfehlung des BDEW herausgegeben. Die Handlungsempfehlung vom 22.09.2011 betrifft den Bereich Photovoltaik und verlängert die Frist zur Einreichung des Anlagenzertifikates inklusive Konformitätserklärungen bis zum 01.07.2012. Daher freuen wir uns sehr, dass wir dank dieser BDEW Handlungsempfehlung wieder Kapazität für Ihren Auftrag haben!
Die Handlungsempfehlung vom 27.09.2011 gilt für den Bereich Windenergie und ermöglicht die Einreichung von Konformitätserklärungen für Übergangsanlagen unter bestimmten Bedingungen auch nach dem 30.09.2011. Da bezüglich dieser Handlungsempfehlung eine rechtliche Unsicherheit besteht, freuen wir uns, dass wir diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen mussten.
Wir bedauern sehr, dass diese Handlungsempfehlung erst kurz vor Ablauf der regulären Frist kam und wir zuvor zahlreichen Kundenanfragen für die Zertifizierung von Übergangsanlagen absagen mussten, für welche wir aufgrund der Handlungsempfehlung nun zeitliche Kapazitäten gehabt hätten.
- Quelle:
- ABE Kunze Engineering GmbH
- Email:
- info@abe-zertifierung.de
- Link:
- www.abe-zertifizierung.de/...