2024-03-29
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Meldung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


Gabriel: Europa hält auch bei den Erneuerbaren Kurs

Einigung in Brüssel zum Ausbau der erneuerbaren Energien

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel begrüßt die Einigung in Brüssel zum Ausbau der erneuerbaren Energien. „Das ist ein zentrales Element des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs am 11./12. Dezember, bei dem das Klimapaket der EU beschlossen wurde. Die Einigung ist auch ein wichtiges Signal für die internationale Klimaschutzpolitik. Die Europäische Union bekräftigt die ehrgeizigen Ausbauziele, die im vergangenen Jahr unter der deutschen Ratspräsidentschaft vereinbart wurden: Bis zum Jahr 2020 werden 20 Prozent des Endenergieverbrauchs in der Europäischen Union aus Erneuerbaren stammen. Neben der Steigerung der Energieeffizienz ist der massive Ausbau der erneuerbaren Energien das zweite Element unserer Doppelstrategie für den Klimaschutz“, so der Bundesumweltminister.

„Deutschland muss den Anteil der Erneuerbaren auf 18 Prozent steigern. Das ist ehrgeizig, aber mit den bereits verabschiedeten Instrumentarien zu schaffen. In die Richtlinie werden auch die von uns schon so lange geforderten Nachhaltigkeitskriterien für den Einsatz von Biomasse aufgenommen. Ingesamt haben wir uns in allen entscheidenden Punkten durchgesetzt und mit dafür gesorgt, dass Europa seiner Vorreiterrolle beim Ausbau der erneuerbaren Energien gerecht wird. Mit der Einigung gibt es stabile Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Europa – und damit die Chance für Hunderttausende neue Arbeitsplätze. Bereits heute arbeiten 250.000 Menschen in Deutschland im Bereich erneuerbare Energien“, sagte Sigmar Gabriel.

Mit der neuen EU-Richtlinie zu Erneuerbaren Energien wird der Beschluss des Europäischen Rates vom März 2007 umgesetzt, den Anteil erneuerbarer Energie am EU-Endenergieverbrauch von 8,5 Prozent im Jahr 2005 bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent auszubauen. Dazu werden allen Mitgliedstaaten konkrete Ziele vorgegeben, die sich an der Ausgangslage, an den vorhandenen Potenzialen und an der Wirtschaftskraft orientieren. Deutschland wird seinen Anteil demnach von knapp 6 Prozent im Basisjahr 2005 auf 18 Prozent im Jahr 2020 steigern. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, mit nationalen Aktionsplänen gegenüber der Kommission darzustellen, wie die Ziele erreicht werden sollen.

Die Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten die erforderliche Flexibilität, um ihre unterschiedlichen Potenziale durch effektive nationale Fördersysteme optimal zu nutzen. Außerdem werden so genannte „flexible Kooperationsmechanismen“ eingeführt: Die Mitgliedstaaten haben die Möglich-keit, Investitionen in anderen Mitgliedstaaten zu fördern und auf die eigenen nationalen Ziele anzurechnen. Dies schafft Anreize für Staaten, die kostengünstige Potenziale in anderen Ländern nutzen wollen: Windenergie an den Küsten, Bioenergie in vorwiegend agrarisch orientierten Mitgliedsstaaten oder Solarenergie in sonnenreichen Ländern.

Mit den flexiblen Instrumenten konnte Deutschland, unterstützt von der Mehrheit der Mitgliedstaaten, eine wesentliche Forderung gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag durchsetzen. Dieser zielte auf eine EU-weite Einführung eines Handels mit Zertifikaten für erneuerbare Energien ab. Ein solcher Handel hätte Investitionsunsicherheit, steigende Strompreise durch ungerechtfertigte Mitnahmeeffekte und einen Wettlauf um die höchsten Subventionen in Europa zur Folge gehabt.

Die Richtlinie sieht vor, dass auch Investitionen in Ländern außerhalb der EU auf das nationale Ausbauziel angerechnet werden können. Dadurch wird eine konkrete Grundlage für die Umsetzung des „Solarplans“ im Rahmen der Union für das Mittelmeer geschaffen. Mit dem „Solarplan“ soll das große Potential an Sonnenenergie in den Ländern Nordafrikas erschlossen werden.

Außerdem werden erstmals Nachhaltigkeitskriterien für die Erzeugung von Biomasse zur energetischen Verwendung auf EU-Ebene eingeführt. Sie sollen gleichermaßen auch für die Nutzung von Biotreibstoffen gelten. Die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse zur energetischen Verwendung regeln zunächst nur flüssige Bioenergieträger, die Erweiterung auf gasförmige und feste Bioenergie soll bereits nächstes Jahr folgen. Die Nachhaltigkeitskriterien umfassen folgende Bereiche: Treibhausgaseinsparungen, die flüssige Bioenergieträger im Vergleich zu fossilen Energieträgern mindestens erreichen müssen, Kriterien zum Schutz natürlicher Lebensräume und soziale Kriterien. „Hiermit greift die EU die Nachhaltigkeitskriterien auf, die die deutsche Bundesregierung bereits vor einem Jahr für Kraftstoffe entwickelt hat“, sagte Sigmar Gabriel. „Dennoch sind die Kriterien ein Kompromiss, der im Kreis der 27 Mitgliedstaaten gefunden wurde. Aus deutscher Sicht hätte ich mir strengere Anforderungen gewünscht. Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass wir bei der Umsetzung die Spielräume im Interesse des Naturschutzes ausnutzen und zum Beispiel die Anforderungen bei einer finanziellen Förderung verschärfen werden.“

Mit der neuen EU-Richtlinie soll zudem auch der Anteil an erneuerbaren Energien im Verkehrssek-tor auf zehn Prozent im Jahr 2020 gesteigert werden. Durch die Einbeziehung von Elektrofahrzeugen, die mit erneuerbarem Strom betrieben werden, wird die Entwicklung einer wichtigen Zukunftstechnologie angestoßen. Von deutscher Seite wurde allerdings bis zuletzt kritisiert, dass die Anrechnung von Biokraftstoffen auf das 10-Prozent-Ziel unabhängig von deren Beitrag zum Klimaschutz erfolgt.

Ein Hintergrundpapier zu der Richtlinie steht im Internet unter www.bmu.de.
Quelle:
BMU
Autor:
Michael Schroeren (verantwortlich)
Email:
presse@bmu.bund.de
Link:
www.bmu.de/...



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