Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundeskabinett beschließt Vorhaben im Energiebereich und für innovationsfreundliche Rahmenbedingungen
Bundeskabinett beschließt Vorhaben im Energiebereich und für innovationsfreundliche Rahmenbedingungen
Änderung des Energiewirtschaftsrechts
Der Entwurf sieht Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung vor. Die Anpassungen des EEG und des Messstellenbetriebsgesetzes sollen dafür sorgen, dass die Erzeugungsanlagen schneller und besser in die Stommärkte integriert werden, indem sie ihren Strom selbst vermarkten und damit Erlöse erzielen. Gleichzeitig können so zukünftig auch kleinere Anlagen von den Netzbetreibern gesehen und im Bedarfsfall auch gesteuert werden. Bei der Umsetzung erhalten Netz- und Messstellenbetreiber jedoch Spielräume, um ggf. Kleinstanlagen nachrangig einzubeziehen.
Ziel ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch in einer zunehmend auf erneuerbaren Energien beruhenden Stromversorgung die Stromnetze sicher betrieben werden und die Stromversorgung bezahlbar bleibt.
Das Gesetz verbessert außerdem die Wirtschaftlichkeit des Smart-Meter-Rollouts und sichert so den weiteren Ausbau ab. Die Weiterentwicklung des Smart-Meter-Rollouts zu einem Smart-Grid-Rollout ermöglicht, dass vorhandene Flexibilitäten durch Erzeuger, Verbraucher und Netzbetreiber besser genutzt werden können. Die Maßnahmen helfen zudem dabei, das Energiesystem stabil und steuerbar zu halten.
Die Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und der planungsrechtlichen Vorschriften im Energiewirtschaftsrecht schaffen die Voraussetzungen für einen schnelleren Ausbau des Übertragungsnetzes, indem der vordringliche Bedarf und die energiewirtschaftliche Notwendigkeit aller im aktuellen Netzentwicklungsplan vorgesehenen Vorhaben festgestellt wird.
Ausreichende Netzkapazitäten sind wichtig für die Modernisierung der Stromversorgung. Vorhandene Netzkapazitäten müssen bestmöglich genutzt werden. Die vorgesehenen Klarstellungen im Bereich der Regelungen zur Höherauslastung der bestehenden Übertragungsnetze leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Im Verteilernetzbereich sollen die Regelungen zur weiteren Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussverfahren sowie zur Erhöhung der Transparenz über Netzanschlusskapazitäten schnellere Anschlüsse, insbesondere auch von Speichern, ermöglichen. Die neuen Regelungen zu flexiblen Netzanschlussvereinbarungen sollen eine bessere Ausnutzung vorhandener Anschlusskapazitäten ermöglichen.
Reallabore-Gesetz
Der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz – ReallaboreG) schafft innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für die Erprobung neuer Ideen.
Der zügige Übergang von Innovationen in die Praxis scheitert oftmals daran, dass neue Ideen unter den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zugelassen sind oder große Rechtsunsicherheit besteht. Eine Erprobung innovativer Technologien, Produkte, Dienstleistungen und Ansätze in Reallaboren kann in solchen Fällen wertvolle Erkenntnisse liefern, die den Innovationstransfer beschleunigen. Reallabore ermöglichen es, Innovationen für eine befristete Zeit und unter behördlicher Begleitung unter möglichst realen Bedingungen zu testen. Darunter fallen beispielsweise autonom fahrende Fahrzeuge, neue Mobilitätskonzepte, Anwendungen unbemannter Luftfahrt, moderne Quartierslösungen oder Telemedizin. Dabei basieren Reallabore in vielen Fällen auf sogenannten Experimentierklauseln, die es den zuständigen Behörden erlauben, für eine Erprobung Ausnahmen von fachrechtlichen Vorgaben und Verboten zu gestatten. Im Rahmen solcher Erprobungen können Wirtschaft, Forschung, Gesellschaft und vor allem auch der Gesetzgeber über die Auswirkungen von Innovationen sowie deren Chancen und Risiken lernen. Auf Basis dieser Erkenntnisse kann Regulierung weiterentwickelt und so ein effizienter und zügiger Transfer von Innovationen in die Anwendung ermöglicht werden.
Mit dem Reallabore-Gesetz setzt das BMWK einen zentralen Baustein der seit dem Jahr 2019 verfolgten Reallabore-Strategie zur Schaffung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen für Reallabore um. Das Gesetz soll eine einfachere und häufigere Nutzung von Reallaboren in vielen Innovationsbereichen ermöglichen. Dabei werden zentrale Hürden wie uneinheitliche und restriktive Genehmigungsprozesse, fehlende Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung sowie fehlender Erkenntnistransfer an die für die rechtlichen Regelungen zuständigen Stellen adressiert.
Darüber hinaus wurde der Bericht zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und die Energiestatistik-Verordnung Wasserstoff (EnStatWassV) beschlossen.
- Quelle:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Autor:
- Öffentlichkeitsarbeit
- Email:
- info@bmwk.bund.de