2024-12-22
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EU-Taxonomie: spät, unvollständig und doch ein wichtiger Schritt

Die Taxonomie der EU soll Gut und Böse benennen, Investoren einen Rahmen für nachhaltige Investments liefern mehr Geld in nachhaltige Technologien und Unternehmen lenken. Gerade wurden die Vorschriften weiterentwickelt, neue Umweltziele und zusätzliche Wirtschaftsbereiche aufgenommen. „Die EU-Taxonomie ist damit einen Schritt weitergekommen, hinkt den bereits nachhaltig wirtschaftenden Branchen aber einige Jahre hinterher“, sagt Markus W. Voigt, CEO der aream Group. „Investoren werden an einigen Stellen eher verunsichert als gelenkt.“

Vor allem Unternehmen der Erneuerbaren Energien erfüllen seit Jahren die jetzt gerade präzisierten Anforderungen. „In Bauanträgen wie in Betriebsgenehmigungen finden sich in aller Regel bereits die jetzt neu eingeführten weiteren Umweltziele wieder“, sagt Voigt. „Auch die geforderte Transparenz wird bereits seit Jahren geschaffen.“

Gerade für institutionelle Investoren ist es entscheidend zu wissen, dass ihre Anlagen auch in den kommenden Jahren den Anforderungen der EU-Taxonomie genügen. „Im Bereich der Erneuerbaren Energien, also bei Wind-, Wasser- und Solaranlagen oder auch bei Speicherlösungen, sprechen wir von Investitionszeiträumen zwischen 15 und 30 Jahren“, so Voigt. „Da ist es unverzichtbar, dass die Anlagen entsprechend optimal aufgestellt werden.“ 

Die jahrelange Erfahrung ist dabei ein großer Vorteil. „Die Branche hat ihre Hausaufgaben gemacht“, sagt Voigt. „Auch wenn immer noch neue Technologien hinzukommen, die die Abläufe verbessern und weiter auf die Klimaziele einzahlen, ist doch bereits ein sehr hohes Niveau erreicht.“ Bei neu aufgenommenen wirtschaftlichen Aktivitäten wie etwa der Luftfahrt ist das wesentlich schwieriger. „Hier gelten Übergangslösungen, die zwar eine Investition in die Branche ermöglichen, wenn die Unternehmen bestimmte, eher geringe Anforderungen erfüllen“, sagt Voigt. „Letztlich aber ist klar, dass hier die Investitionsdauer sehr eng begrenzt ist.“ Die technologische Entwicklung soll diese Investitionen unnötig machen.

„Wenn aber eine Anlageidee nur für eine Übergangszeit als nachhaltig gelten soll, nehmen viele Investoren sie gar nicht erst auf“, sagt Voigt. „Viele Anleger würden sonst zu Recht fragen, ob es sich nicht nur um eine verschleierte Möglichkeit des Greenwashing handelt.“ Hier tragen die neuen Vorschriften mehr zur Verunsicherung als zur Lenkung bei. Die Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energien ist bereits als ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivität klassifiziert. „Insofern liefert die Branche bereits von Anbeginn einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, wie von der Kommission gefordert“, so Voigt. 

Dabei werden neben den zwei bereits vor Jahren von der EU geforderten Umweltziele, nämlich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, auch die vier weiteren Ziele schon aktiv berücksichtigt. Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme sind längst Bestandteil der Genehmigungen bei allen Projekten.

Quelle:
aream
Autor:
Pressestelle
Link:
www.aream.de/...
Keywords:
aream, EU Taxonomie, Investments, nachhaltig, Erneuerbaren Energien, Anforderungen, Klimaziel



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