2024-12-23
https://w3.windmesse.de/windenergie/pm/41206-habeck-energierat-klimaschutz-zentral-beschluss-allgemeine-ausrichtung-eu-energieeffizienzrichtlinie-eu-erneuerbaren-richtlinie

Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Habeck: „Energierat in Luxemburg fasst zentrale Beschlüsse für mehr Klimaschutz: Erstmals Einigung auf verbindliches EU Energieeffizienzziel und neues ambitioniertes EU-Erneuerbaren Ziel von 40% bis 2030“

Auf dem heutigen Energierat in Luxemburg sind zwei wichtige Beschlussfassungen gelungen: Die sogenannte Allgemeine Ausrichtung zur EU-Energieeffizienzrichtlinie und zur EU-Erneuerbaren-Richtlinie sind geeint und beschlossen.

Hierzu sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Der heutige Energierat war sehr erfolgreich. Zwei zentrale Beschlüsse für mehr Klimaschutz konnten geeint werden. Erstmal ist es gelungen, eine Einigung auf ein verbindliches EU-Energieeffizienzziel zu erreichen. Das ist ein großer Erfolg. Auch beim Erneuerbaren Ausbau geht ein starkes Signal vom heutigen Energierat aus. Das bisherige Erneuerbaren Ziel wird von aktuell 32% auf 40% bis 2030 angehoben. Und noch viel entscheidender: Der Ausbau erneuerbaren Energien wird als Frage eines überragenden öffentlichen europäischen Interesses eingestuft. Europa bekennt sich damit geschlossen zu mehr Energieeffizienz und mehr Tempo beim Erneuerbaren-Ausbau. Beide Beschlüsse sind elementar, um die EU unabhängiger von fossilen Energien zu machen und den Klimaschutz voranzutreiben. Die heutigen Ergebnisse waren ein wichtiger Auftakt für den Umweltrat morgen, bei dem es um die wichtigen Klimadossiers geht. Wir nehmen den Einigungswillen aller Mitgliedstaaten, der hier heute deutlich zu spüren war, mit in den morgigen Rat.“

Der Rat der EU-Energieministerinnen und -minister behandelte heute zwei wichtige Dossiers des „Fit-for-55-Pakets“: die EU-Erneuerbaren-Richtlinie und die EU-Energieeffizienzrichtlinie. Bei der Energieeffizienzrichtlinie konnte bereits heute Vormittag ein erster Durchbruch erreicht werden. Es wurde eine allgemeine Ausrichtung verabschiedet, die erstmals nicht nur ein indikatives, sondern ein verbindliches EU-Endenergieeffizienzziel vorsieht. Damit wird das Effizienzziel mit dem Erneuerbaren-Ziel auf eine Stufe gestellt und eine verlässliche Grundlage für die europäische und nationale Energieeffizienzpolitik geschaffen.

Das bestehende EU-weite Einsparziel wird dabei nochmals deutlich angehoben. Gegenüber einer Prognose für die Verbrauchsentwicklung bis 2030 muss der Primär- und der Endenergieverbrauch in der EU um 9% gesenkt werden. Deutschland hat sich in den Verhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass alle EU-Mitgliedsstaaten zur Zielerreichung beitragen werden. Bei Zielverfehlungen haben Mitgliedsstaaten nun konkrete Pflichten zur Nachbesserung, falls sie ihren Beitrag nicht erreichen. Bislang war das EU-Ziel nicht verbindlich, so dass für die EU-Kommission nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Nachsteuerung hatte.

Bei der EU-Erneuerbaren-Richtlinie wird das bisherige verbindliche 2030-Ziel von 32% auf 40% angehoben. Es werden zudem ambitionierte Sektorziele für Wärme, Verkehr, Gebäude und Industrie beschlossen und Ziele und Rahmenvorgaben für den Hochlauf von grünem Wasserstoff. Der Ausbau erneuerbaren Energien und der dazugehörige Netzausbau werden darüber hinaus erstmals als Frage des überragenden öffentlichen europäischen Interesses und der europäischen Sicherheit eingestuft. Das ist ein wichtiges politisches Signal und wichtig für die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.

Die EU-Erneuerbaren-Richtlinie und die EU-Energieeffizienzrichtlinie sind zwei wichtige Bausteine des „Fit-for-55-Pakets“ der Europäischen Kommission. Mit dem Paket will die EU bis 2030 ihre Treibhausgasemission um netto mindestens 55 % im Vergleich zum Referenzjahr 1990 mindern und so Treibhausgasneutralität im Jahr 2050 erreichen.

Damit wurde heute Teil 1 des Fit-for-55-Pakets beschlossen. Teil 2 soll morgen im Umweltrat erfolgen mit den wichtigen Dossiers des EU-Emissionshandels und dessen Ausweitung auf Gebäude und Verkehr (sog. ETS 2), dem Klimasozialfonds, den Flottengrenzwerten und der Lastenteilungsverordnung.

Quelle:
BMWK
Autor:
Pressestelle
Link:
www.bmwk.de/...
Keywords:
Habeck, Energierat, Klimaschutz, zentral, Beschluss, Allgemeine Ausrichtung EU-Energieeffizienzrichtlinie, EU-Erneuerbaren-Richtlinie



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