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BBH-Partnerin Prof. Dr. Ines Zenke als Sachverständige zur BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung geladen
Die Bundesregierung hatte am 31.3.2021 den Entwurf für die lang erwartete BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) auf den Weg gebracht. Sie soll verhindern, dass besonders brennstoffintensive Industrien ihre Produktion ins Ausland mit geringeren CO2-Kosten verlagern oder gar einstellen müssen, um den Kosten im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zu entgehen. Die von dieser Abwanderungsgefahr besonders betroffenen Unternehmen sollen finanziell kompensiert werden. Im Gegenzug soll die Kompensationssumme größtenteils klimafreundlich investiert werden.
Diskussionsbedarf gibt es noch zu den Details der Verordnung, etwa zur Höhe und den konkreten von den Unternehmen zu erfüllenden Voraussetzungen für die Kompensation. Grundsätzlich nimmt diese zwar die Regelungen im Europäischen Emissionshandel zum Vorbild, weicht aber an entscheidenden Stellen davon ab, die dazu führen, dass die Teilnehmer am BEHG im Ergebnis spürbar schlechter gestellt sind als die am EU-ETS.
„Die rund 2.000 betroffenen Unternehmen brauchen nun endlich Klarheit, damit sie die Kosten für 2021 effektiv planen können“, so Prof. Dr. Ines Zenke, die am 3. Mai als Sachverständige im Umweltausschuss auftritt.
Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.
- Quelle:
- BBH
- Autor:
- Pressestelle
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- www.die-bbh-gruppe.de/...
- Keywords:
- BBH, Partnerin, Anwältin, Bundesregierung, Expertin, Sachverständige, BEHG, Carbon Leakage, Verordnung, Anhörung, Energierecht, CO2