Welche rechtlichen Ausnahmen vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot sind für Windenergie an Land möglich?
„Alle relevanten Akteure der naturverträglichen Energiewende setzen sich heute auf die eine oder andere Weise mit artenschutzrechtlichen Konflikten auseinander, die auf Ebene der Genehmigung auftreten und durch Schutzmaßnahmen nicht lösbar sind. Welche Ausnahmen sind dann (europa-) rechtlich trotzdem noch möglich?“
Ein vom KNE beauftragtes Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Ekkehard Hofmann (Universität Trier) untersucht die verschiedenen Ausnahmegründe der europäischen Vogelschutzrichtlinie und lotet Chancen und Risiken aus rechtlicher Perspektive aus. „Bemerkenswert ist die Analyse derjenigen Ausnahmetatbestände, die bisher in der Diskussion nur wenig oder gar keine Beachtung finden. Zudem wird dem Aspekt des Klimaschutzes als übergeordnetem Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien an unterschiedlichen Stellen des Gutachtens der heute unverzichtbare Raum gegeben. Das Gutachten steuert damit neue Perspektiven zu der bestehenden Debatte bei – und sei somit allen zur gründlichen Lektüre empfohlen, die am Verständnis des Problems, aber noch mehr an seiner Lösung interessiert sind“, so Raynal-Ehrke weiter.
Hintergrund
Aktuell entspannt sich eine Diskussion darüber, ob Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können, wenn Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden sollen, obwohl prognostiziert wird, dass hierbei windenergiesensible Vogelarten getötet werden. Einerseits wird diskutiert, welcher Ausnahmegrund auf Windenergievorhaben anwendbar ist. Andererseits steht zur Debatte, ob der Ausnahmekatalog der Europäischen Vogelschutzrichtlinie abschließend ist oder ob der im Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebene Ausnahmegrund der „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ auch auf europäische Vogelarten angewandt werden kann. Im Rahmen des Prozesses zur Schaffung untergesetzlicher Maßstäbe für die Beurteilung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbotes hat die Umweltministerkonferenz im Frühjahr 2020 die juristischen Hinweise zum Umgang mit der Ausnahmeregelung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen, welche die Länder nun zugrunde legen können.
Univ.-Prof. Dr. Ekkehard Hofmann, Autor des Rechtsgutachtens, ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht und Leiter des Forschungsschwerpunkts „Recht des Klimawandels“ an der Universität Trier.
Hier finde Sie das Wichtigste in Kürze und die Publikation "Artenschutz und Europarecht im Kontext der Windenergie - Der Klimaschutz und die Auslegung der Ausnahmeregelungen der Vogelschutzrichtlinie".
Weiterführende Hinweise:
- KNE-Veröffentlichung „Die Ausnahme im besonderen Artenschutzrecht“
- Erklär-Video „Artenschutzrechtliche Ausnahmen für die Windenergie – Worum genau geht es da eigentlich?“
- Quelle:
- KNE
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.naturschutz-energiewende.de/...
- Keywords:
- KNE, Umweltstiftung, Artenschutz, Windenergie, Tötungsverbot, Genehmigung, Energiewende, onshore, offshore, Gutachten