Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Kabinett beschließt Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Der heute vorgelegte Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes ist ein Meilenstein für die Offshore-Windenergie in Deutschland. Mit 20 Gigawatt in 2030 wird die Offshore-Windenergie ganz wesentlich dazu beitragen, dass wir im Jahr 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch erreichen. Erstmals haben wir auch ein Ziel für 2040 festgelegt, das allen Akteuren eine langfristige Planung ermöglicht und der Offshore-Windenergie einen verlässlichen Rahmen bietet. Das bietet große wirtschaftliche Chancen und sichert in den Küstenländern und im Binnenland Wertschöpfung und Beschäftigung.“
Die Umsetzung dieser ambitionierten Ziele verlangt eine Koordinierung und gute Verzahnung verschiedener Prozesse. Daher schafft das Wind-auf-See-Gesetz die Voraussetzungen dafür, dass unter anderem die Verwaltungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden und die Ausbauziele erreicht werden können. Zur Umsetzung der 20 Gigawatt bis zum Jahr 2030 hatten Bund, Länder und Netzbetreiber Anfang Mai wichtige Schritte in der Offshore-Vereinbarung „Mehr Strom vom Meer“ vereinbart. Mit dem Kabinettbeschluss des Windenergie-auf-See-Gesetzes setzt die Bundesregierung nun bereits eine zentrale Aufgabe in ihrem Verantwortungsbereich um.
Für die erfolgreiche Entwicklung von Konzepten zur sonstigen Energiegewinnung, etwa zur Erzeugung von grünem Wasserstoff, soll die Vergabe der Rechte zur Nutzung der Bereiche zur sonstigen Energiegewinnung künftig ebenfalls durch das Windenergie-auf-See-Gesetz geregelt werden.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.
- Quelle:
- BMWi
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.bmwi.de/...
- Keywords:
- BMWi, Bundeswirtschaftsminister, Peter Altmaier, Windenergie-auf-See-Gesetz, offshore, Gigawatt, Ausbauziel, Energiegewinnung