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NATURSTROM AG klagt gegen RWE-E.ON-Deal
Mit der Fusion wird nach Ansicht von NATURSTROM und weiterer Energieversorger, die ebenfalls Klage erheben, der Wettbewerb in der Stromerzeugung und -vermarktung erheblich eingeschränkt.
„Indem die Kommission den Deal zwischen RWE und E.ON zur Aufteilung des Energiemarktes ohne ernsthafte Auflagen durchgewunken hat, verabschiedete sie sich vom Ziel eines fairen Wettbewerbs im deutschen und europäischen Energiemarkt“, kritisiert Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG. „Das ist eine Rolle rückwärts, wenn man bedenkt, dass dieselbe Kommission über 20 Jahre lang die Liberalisierung des Strommarktes verfolgte.“
Die NATURSTROM AG wurde 1998, im Jahr der Strommarktliberalisierung, als damals erster bundesweit aktiver Ökostromanbieter gegründet. Das Unternehmen gehört zu lediglich einer Handvoll netzunabhängiger Anbieter, die die Liberalisierung im Strommarkt von Anfang an mitgemacht und auch die Härten der Anfangsjahre überlebt haben. „Wir und andere haben jahrelang gegen die alten Monopole und zentralen Strukturen mit umweltschädlichen Großkraftwerken gekämpft. Wir sind unseren Weg gegangen, setzen konsequent auf Erneuerbare Energien und dezentrale Strukturen und bilden damit das Gegenmodell zu den Geschäftsmodellen, mit denen RWE und E.ON reich geworden sind. Inzwischen versorgen wir mehr als 300.000 Haushalte und Unternehmen bundesweit auf zukunftsfähige Weise mit Energie. 300.000 Kunden, die eben nicht von einem Konzern über zentrale Strukturen versorgt werden wollen.“
„Wie wir sind auch andere mit dezentralen und regenerativen Konzepten im Energiemarkt erfolgreich und es wird immer deutlicher, dass die Geschäftsmodelle von RWE und E.ON nicht mehr funktionieren werden. Also nutzen diese ihre noch vorhandene politische wie wirtschaftliche Macht, um über eine Neuordnung des Marktes ihre Pfründe zu sichern. Durch die Aufteilung des Marktes nach Themenfeldern und den Verzicht auf Wettbewerb untereinander erhält jedes der beiden Unternehmen in den ausgewählten Bereichen eine Marktmacht, die um Faktoren größer ist als die der anderen Marktteilnehmer. Sie können und werden ihre beherrschende Stellung in den jeweiligen Bereichen ausspielen und Stadtwerke wie mittelständische Wettbewerber aus dem Markt drängen“, warnt Banning. „Das wird mittelfristig auch zu Lasten der Kundinnen und Kunden gehen. Denn nur während der Zeit der Marktbereinigung wird es interessante Preise für diese geben, damit Wettbewerber nicht mehr mitziehen können. Danach aber wird die Marktmacht genutzt, um die Gewinne zu maximieren.“
Im März 2018 hatten RWE und E.ON die Absicht bekanntgegeben, sich neu auszurichten, den Wettbewerb untereinander einzustellen und sich den Markt aufzuteilen. Durch ein Bündel von Verträgen sollen sich die Stromerzeugung und der Großhandel bei RWE und das Netz- und Endkundenvertriebsgeschäft bei E.ON konzentrieren. Zu dieser abgestimmten Marktneuaufteilung gehörte auch die Übertragung der Erzeugungsanlagen und des Stromgroßhandels der E.ON an RWE, die die Europäische Kommission mit Beschluss vom 26.02.2019 (Fall M.8871) freigab.
NATURSTROM hat – ebenso wie eine Reihe weiterer Unternehmen und Personen – das Vorhaben von Anfang an kritisch verfolgt und Bedenken für den Wettbewerb im deutschen Energiemarkt auch in einer ausführlichen Stellungnahme an die EU-Kommission zum Ausdruck gebracht. Da die Kommission in ihrer Entscheidung die vorgetragenen Bedenken gar nicht bzw. nicht ausreichend gewürdigt hat, fordert NATURSTROM eine gerichtliche Überprüfung. Hierfür hat der Öko-Energieversorger heute beim zuständigen Europäischen Gericht (EuG) eine Nichtigkeitsklage gegen den Freigabebeschluss der Kommission eingereicht. Damit reiht sich NATURSTROM in eine Gruppe von unabhängigen Energieversorgern ein, die sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen den RWE-E.ON-Deal stellen und gegen die damit verbundene Neuaufteilung des deutschen Energiemarktes, das Schaffen von nationalen Champions zu Lasten des Mittelstandes und den Verlust der Liberalisierung des Energiemarktes rechtlich vorgehen. Denn hiermit verbunden sind erhebliche Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher.
Bei der Klage handelt es sich um eine Nichtigkeitsklage gem. Art. 263 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die beim Europäischen Gericht in Luxemburg einzulegen war. Nichtigkeitsklagen richten sich darauf, die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Unionsorgane zu überprüfen. Auch die Freigabeentscheidungen im Rahmen der Fusionskontrolle unterliegen gerichtlicher Kontrolle. Kläger sind neben der NATURSTROM AG aktuell zehn weitere städtische oder regionale Energieversorger. „Die Kommission hat sich bereits in ihrer ersten Entscheidung zum großangelegten Deal klar auf die Seite der Konzerne gestellt. Sie hat in diesem ersten Verfahren die Übernahme von E.ON-Erzeugungskapazitäten durch RWE nicht einmal vertieft geprüft und sich die Sache viel zu leicht gemacht“, erklärt Banning. „Sie hat den politischen und wirtschaftlichen Wünschen nach nationalen oder gar europäischen Champions nachgegeben. Die Argumente und Sorgen kleiner, auf fairen Wettbewerb angewiesener Marktteilnehmer und die mittelfristigen Auswirkungen auf die Kunden wurden im Verfahren nicht angemessen berücksichtigt.“
Sollte die Klage Erfolg haben, holt das Europäische Gericht die Freigabeentscheidung der EU-Kommission zurück und die Kommission müsste unter Berücksichtigung der Wertungen des Gerichts in eine erneute fusionsrechtliche Prüfung des Vorhabens einsteigen.
- Quelle:
- NATURSTROM AG
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.naturstrom.de/...
- Keywords:
- Naturstrom, Ökostrom, RWE, E.ON, Fusion, Deal, Europäische Kommission, Klage, Europäischer Gerichtshof, Kartell, BBH, Kanzlei, erneuerbare Energie