2024-11-05
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Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen

Verhinderung eines wichtigen Akzeptanzkriteriums für die Windenergie und Anforderungen, die der Flugsicherheit nicht zuträglich sind

Am 08. Januar 2020 wurde der finale Entwurf der Bundesregierung zur AVV Kennzeichnung an den Bundesrat entsandt. Der Bundesrat wird in der Plenumssitzung am 14. Februar dieses Jahres über die Vorlage beraten.

Als Anbieter eines Transponder-basierten BNK Systems haben wir uns bisher um die zahlreichen Kundenanfragen und die ersten Umsetzungen von Projekten im In- und Ausland gekümmert. Ein Einmischen unsererseits in die politische Diskussion haben wir bisher vermieden. Selbst bei teils aggressiven und unserer Auffassung nach unangemessenen Einflussnahmen auf unterschiedliche Gremien und Angriffe gegen die Transpondertechnologie, die wir seitens unserer Marktbegleiter, die auf andere Technologien setzen, erleben mussten.

Im Rahmen des Beratungsprozesses in den Ausschüssen des Bundesrats hat sich auf Länderseite nun eine Haltung ergeben, die die rechtzeitige Einführung einer dringend erforderlichen Akzeptanz-steigernden Maßnahme für die Windenergie verzögert und die Sicherheit der Luftfahrt reduziert.

Darüber hinaus blockiert sie die Technologieoffenheit und den Wettbewerb, das führt zu hohen Kosten für die Windenergiebranche. Das Inkrafttreten der neuen AVV Kennzeichnung im Ganzen ist gefährdet, der Prozess kann stark verzögert werden, falls sich Länder und Bundesregierung nicht einigen.

Diese neuen Sachverhalte haben uns dazu bewogen, unsere Sicht der Dinge öffentlich bekanntzugeben. Wir laden herzlich zur faktenbasierten und offenen Diskussion mit uns ein, zu der wir jederzeit zur Verfügung stehen.

Wir appellieren im Interesse der Windenergiebranche und der Flugsicherheit für eine Länderentscheidung mit Augenmaß, eine Ablehnung der vorliegenden Ausschussempfehlungen sowie die Zustimmung zur durch die Bundesregierung vorgelegten Variante der AVV Kennzeichnung. Unsere Beweggründe und technische Details haben wir im Folgenden zusammengestellt.

1) Allgemein:

Einschlägige Experten sowie die betroffenen Luftverkehre sprechen sich für Inhalte der AVV aus, so wie sie am 8. Januar 2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurden. Die von der Bundesregierung beauftragte unabhängige Sicherheitsbewertung [1] hat der Transponder-BNK eine ausreichende Sicherheit bescheinigt. Die Anbieter von Luftrettung, die den untersten Luftraum bei Nacht mit Abstand am häufigsten nutzen und nicht selten auf Hindernishöhe operieren, haben sich explizit für die Transponder-BNK sowie für die in der Vorlage zur AVV Kennzeichnung getroffenen Regelungen ausgesprochen [2].

Dennoch haben sich seitens der Bundesländer im Bundesrat Änderungsforderungen ergeben.

Neben höheren Anforderungen an die Ausgestaltung der Transponder-BNK, die jedoch kaum Sicherheitsvorteile bei deutlich höherem Aufwand bewirken werden, fordern die Länder umfangreiche Änderungen an den Anforderungen für Radar-BNK Systeme. Jene bewirken kaum spürbare Kostensenkungen, reduzieren jedoch die Flugsicherheit empfindlich.

2) Änderungsforderungen zur Transponder-BNK

Es besteht eine neu formulierte Forderung mancher Bundesländer, auch Ausfälle und das Abschalten von Flugsicherungstranspondern in der Luft zu erkennen. Die Erfüllung der Forderung ist mit dem Lanthan Transponder BNK System technisch möglich. Die Forderung nach dieser Detektion wirkt jedoch mindestens marktverzerrend, da nicht viele Hersteller von Transponder-BNK Systemen in der Lage sein werden, solch umfangreiche technische Lösungen in der gebotenen Zeit zu entwickeln. Weiterhin werden Anschaffungs- und Betriebskosten für Betreiber ohne wirkungsvollen Sicherheitszugewinn spürbar erhöht werden.

Hintergrund: Die Detektion des Lanthan Transponder-BNK Systems baut seit jeher auf aufwändiger Auswertung vielfältiger Signale an mehreren Standorten auf. Verschiedene mathematische Methoden sowie die Auswertung zusätzlicher freiwillig ausgesendeter Luftfahrtsignale zeichnen ein weitreichendes und exaktes Luftlagebild, auch in größerem Abstand. Dies ermöglicht u.a. sogar das zuverlässige Erkennen höchst selten vorkommender Ausfälle von Flugsicherungstranspondern in Luftfahrzeugen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit von Flugsicherungstranspondern in Luftfahrzeugen bei Nacht ist gering. Sie wird durch führende Experten, unter anderem auch in der durch die Bundesregierung beauftragten unabhängigen Sicherheitsbewertung [1], die im Zuge der Ausarbeitung des neuen Entwurfs der AVV Kennzeichnung angefertigt wurde, als irrelevant beschrieben. Zum Beispiel ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Befeuerungselement ausfällt, deutlich größer. Der Sicherheitszugewinn durch Detektion dieser höchst unwahrscheinlichen Ereignisse ist marginal, die Zusatzkosten für Betreiber jedoch beachtlich.

3) Änderungsforderungen zur Radar-BNK

Die Sicherheitsbewertung der Bundesregierung [1] hat klare Defizite in der aktuellen Ausgestaltung der AVV Kennzeichnung (AVV Kennzeichnung a.F.) in Bezug auf die Radar-BNK zutage gefördert. Dieser Sachverhalt hat zu Verschärfungen in den technischen Richtlinien für die Radar-BNK in der Vorlage der Bundesregierung zur neuen AVV Kennzeichnung geführt [4].

Es wird durch manche Bundesländer nun jedoch gefordert, diese Sicherheitsanforderungen an Radar-BNK Systeme wieder zu reduzieren. Dies geschieht im direkten Widerspruch zu einschlägigen Expertenmeinungen und den Wünschen der wichtigsten betroffenen Luftverkehrsteilnehmer, z.B. den Betreibern von Rettungshubschraubern (HEMS Anbietern).

Es wird gefordert, die mindestens zu erkennende Radarrückstrahlfläche (RCS), das ist ein Maß für die Menge an Radarenergie, die von Luftfahrzeugen reflektiert wird, zu vervierfachen. Dies ist für viele moderne Luftfahrzeuge, vor allem auch im Bereich der Streitkräfte, inakzeptabel hoch. Viele Luftfahrzeuge, insbesondere typische Nutzer des nächtlichen Luftraums, würden durch die Radar-BNK nicht mehr erkannt werden können [3]. Hierbei ist noch anzumerken, dass es für den Luftfahrzeugführer nicht zu erkennen ist, ob ein Radar System ihn erfasst oder ob er mit dem Ausfall der Erkennung rechnen muss. Ein Transponder-Ausfall versetzt den Luftfahrzeugführer dagegen in die Lage diesen zu antizipieren.

Weiterhin soll Flugverkehr erst ab einer Flughöhe von 50m über Grund erkannt werden müssen. Was auf den ersten Blick unkritisch wirkt ist in Einsätzen von Rettungshubschraubern, die direkt neben Windenergieanlagen landen und starten müssen, ein herber Sicherheitsverlust. In der Sicherheitsbewertung der Bundesregierung [1] wurde dieser Fall als gefährlichstes Szenario für die gesamte BNK eingestuft. Aus Sicht des Luftfahrzeugführers ist eine direkte Rückkopplung der sich einschaltenden Beleuchtung wesentlich sicherer, als ein Einfliegen in den noch nicht beleuchteten Windpark. Auch hier gilt wieder, dass es besser ist, einen wahrnehmbaren Ausfall antizipieren zu können, als in eine unklare Situation einzufliegen.

Drittens ist es daher unverständlich, dass Infrarotbefeuerungen, die speziell für Rettungshubschrauber und andere sehr tief operierende Einsatzkräfte eingeführt wurden, ausgerechnet für Radar-BNK Systeme nicht mehr gefordert werden sollen. Im Rahmen der geforderten Änderungen würden für die Radar-BNK also gleich mehrere kritische Sicherheitsbarrieren inklusive einer wichtigen technischen Rückfallebene gestrichen. Die Belange des Luftfahrzeugführers und seines emanzipierten Handelns werden nicht berücksichtigt (Stichwort: Situational Awareness“).

Es ist für uns nicht nachvollziehbar und erscheint fahrlässig, auf die in den letzten Monaten hart erarbeiteten und ausgewogenen Sicherheitsanforderungen der AVV Kennzeichnung-Vorlage der Bundesregierung zu verzichten. Unserer Ansicht nach erfordert die flächendeckende Einführung der Bedarfsgesteuerten Nachkennzeichnung höchste Sorgfalt, da auch die Akzeptanz dieser Technologie in der Luftfahrt für deren langfristigen Bestand erforderlich ist.

Wir raten dringend davon ab, den formulierten Ausschussempfehlungen zuzustimmen. Eine Ablehnung sämtlicher Änderungen seitens des Bundes, und damit eine Ablehnung der gesamten AVV Kennzeichnung wäre die wahrscheinlichste Folge. Dies würde umfangreiche Verzögerungen bewirken, nicht nur für die BNK, sondern auch für weitere dringend erwünschte Regelungen in der AVV Kennzeichnung und als Konsequenz die Windenergiebranche in Deutschland weiter schwächen.

Wir appellieren im Interesse der Windenergiebranche und der Flugsicherheit für eine Länderentscheidung mit Augenmaß, eine Ablehnung der vorliegenden Ausschussempfehlungen sowie die Zustimmung zur durch die Bundesregierung vorgelegten Variante der AVV Kennzeichnung.

Diese erfüllt die umfangreichen Anforderungen an Flugsicherheit in deutlich höherem Maße, als die formulierten Forderungen der uns bekannten Ausschussempfehlungen einiger Länder, die negative Konsequenzen für die Flugsicherheit billigend in Kauf nehmen und zudem die vorgelegten Expertenmeinungen auf fahrlässige Weise ignorieren.

[1] Sicherheitsbewertung BMWi/BMVi Behrendt

[2] Stellungnahme des Deutschen Hubschrauberverbands im Namen von ADAC Luftrettung gGmbH und DRF Luftrettung GGmbH

[3] IEEE AES Section, Radar Systems Engineering Lecture 7 – Part 1 Radar Cross Section, Dr. Robert M. O’Donnell, IEEE New Hampshire Section Slide 10 of 49

[4] Kabinettsvorlage AVV Kennzeichnung - Teil Begründung

Quelle:
RECASE Regenerative Energien GmbH / AIR Avionics / Garrecht Avionik GmbH und Lanthan GmbH & Co. KG
Autor:
Pressestelle
Link:
www.recase.de/...
Keywords:
BNK, Bundesrat, Land, Politik, Transponder, Flugsicherheit, Akzeptanz, Bevölkerung, Einführung, Deutschland, Gesetz
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