2024-03-28
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„Lex Greenpeace“: Umweltinstitut verurteilt Geheimniskrämerei der sächsischen Staatsregierung

Mitte Dezember 2018 hat der sächsische Landtag auf Antrag der Regierungskoalition aus CDU und SPD das Umweltinformationsgesetz (UIG) geändert. Der Sächsische Rechnungshof muss demnach keine Auskünfte mehr über Anfragen nach dem UIG erteilen.

Es geht - mal wieder - um die Kohle (Bild: Pixabay)Es geht - mal wieder - um die Kohle (Bild: Pixabay)

Im Nachhinein wurde bekannt, dass diese Änderung offensichtlich dazu diente, eine Klage der Umweltschutzorganisation Greenpeace zu sabotieren und zu verhindern. Greenpeace führt diese Klage seit 2017 und fordert, dass der Rechnungshof Auskunft über ein Gutachten zu Sicherheitsleistungen im Bergrecht geben muss. Das Umweltinstitut verurteilt das Vorgehen der sächsischen Staatsregierung scharf und fordert eine Transparenzoffensive.

Das von Greenpeace angeforderte Gutachten enthält Medienberichten zufolge Informationen über Versäumnisse des sächsischen Wirtschaftsministeriums, gegenüber dem Braunkohlekonzern Vattenfall Garantien einzufordern. Die SteuerzahlerInnen sähen sich dadurch einem Milliardenrisiko ausgesetzt, das vermeidbar gewesen wäre. „Eine Demokratie kann nur mit einer informierten Gesellschaft funktionieren. Wenn die sächsische Staatsregierung den Zugang zu wichtigen Umweltinformationen dichtmacht, weil ihr die möglichen Konsequenzen nicht passen, dann offenbart das ein sehr fragwürdiges Demokratieverständnis“, sagt Fabian Holzheid, politischer Geschäftsführer beim Umweltinstitut.

Besondere Brisanz erhält der Fall der „Lex Greenpeace“ dadurch, dass die Änderung des UIG nicht in einem eigenen Gesetzesentwurf im Landtag verhandelt, sondern in einer Änderung des Haushaltbegleitgesetzes „versteckt“ wurde. Eine demokratische Debatte über die Einschränkung des UIG [vor dem Hintergrund der anhängigen Greenpeace-Klage, Anm. v. 22.09.2019] fand damit nicht statt. Darüber hinaus wurde das UIG erst im April 2018 umfassend novelliert. Dieser zeitliche Umstand macht umso deutlicher, dass sich die im Dezember vorgenommene Änderung spezifisch gegen die Greenpeace-Klage richtet. „Die Staatsregierung muss ihren Kurs jetzt umgehend ändern, diese skandalöse Gesetzesänderung rückgängig machen und eine Offensive für mehr Transparenz starten“, so Holzheid weiter. „Dazu gehört auch, dass sie ihr Versprechen einlöst, bis zur Wahl im Herbst 2019 ein Informationsfreiheitsgesetz zu verabschieden“.

Quelle:
Umweltinstitut
Autor:
Pressestelle
Link:
www.umweltinstitut.org/...
Keywords:
Lex Greenpeace, Greenpeace, Sachsen, Umweltinstitut, Staatsregierung, Braunkohle, Bergrecht




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