Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen Vorschlag zur Umsetzung der europäischen Datenmodellvorgaben (GLDPM)
Zweck der Methode ist es, Erzeugungs- und Lastdaten für die Kapazitätsberechnung der am Day-Ahead- und Intraday-Markt gehandelten Strommengen nach einem einheitlichen Verfahren zu erheben. Auf Grundlage der dabei gewonnenen Daten sollen die Vorgaben zur Erstellung eines gemeinsamen Netzmodells der europäischen ÜNB umgesetzt werden, die in der EU-Verordnung zur „Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement“ in Deutschland (CACM-Verordnung) formuliert sind. Die Verordnung legt gesamteuropäische Regeln für den Stromhandel sowie die Berechnung und Zuweisung von grenzüberschreitenden Stromübertragungskapazitäten fest.
In einem ersten Schritt haben nun alle betroffenen Markteilnehmer (Hochspannungsnetzbetreiber, Großverbraucher und Erzeuger), die Möglichkeit, die Vorschläge der vier ÜNB bis zum 7. April 2017 zu kommentieren. Zu diesem Zweck wurde der Vorschlag zur GLDPM auf der Transparenzplattform www.netztransparenz.de eingestellt. Die ÜNB werden ihre Einschätzung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen von zwei Workshops am 26. April (Schwerpunkt Verteilnetz-Daten) und am 27. April (Schwerpunkt: Erzeugungs- und Lastdaten) vorstellen. Insgesamt soll die Umsetzung der GLDPM zur gesetzlichen Frist am 11. Januar 2018 abgeschlossen sein.
Grundlage der von den ÜNB vorbereiteten Konsultation ist die Genehmigung der GLDPM durch die nationalen Regulierungsbehörden zum 11. Januar 2017. Die GLDPM soll gewährleisten, dass den ÜNB alle für die Erstellung von Einzelnetzmodellen erforderlichen Daten zur Verfügung stehen. Mit der jetzt eröffneten Konsultation streben die ÜNB eine möglichst effiziente Umsetzung der GLDPM in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Marktteilnehmern an.
Hintergrund
Das gemeinsame Netzmodell der europäischen ÜNB ist ein zentrales Element der europäischen Vorgaben zur Kapazitätsberechnung in der CACM-Verordnung und weiteren europäischen Rechtsquellen wie etwa der “Forward Capacity Allocation“-Verordnung (FCA-Verordnung). Diese Vorgaben betreffen die Kapazitätsberechnung für verschiedene Marktzeitbereiche. Im Falle der CACM-Verordnung sind dies der Day-Ahead- und der Intraday-Marktzeitbereich. Auf Basis der gemäß GLDPM erfassten Daten erstellen die nationalen ÜNB für jeden relevanten Zeitbereich ein Einzelnetzmodell. Im Anschluss wird aus den verschiedenen Einzelnetzmodellen auf nationaler Ebene ein gemeinsames gesamteuropäisches Netzmodell erstellt. Die Vorgaben der CACM-Verordnung zur Erstellung des gemeinsamen Netzmodells werden in der Common Grid Model Methodology (Methode für das gemeinsame Netzmodell oder "CGMM") konkretisiert.
Die Erstellung von Einzelnetzmodellen (und damit dem gemeinsamen Netzmodell) ist nur dann mit der erforderlichen Genauigkeit möglich, wenn die dafür benötigten Daten verfügbar sind. Die CACM-Verordnung greift dieses Erfordernis auf und verpflichtet die europäischen ÜNB, neben der CGMM auch die (zwischenzeitlich genehmigte) GLDPM zu entwickeln.
Die nationale Umsetzung der GLDPM erfolgt als gemeinsames Projekt der vier deutschen ÜNB. Im ersten Schritt haben die ÜNB gemäß Artikel 18 (1) GLDPM am 11. Januar 2017 ihre Vorschläge zur GLDPM in deutscher und englischer Fassung auf ihrer gemeinsamen Internetseite www.netztransparenz.de veröffentlicht.
Im zweiten Schritt wurden nun die gemäß Artikel 18 (2) GLDPM relevanten Informationen (ebenfalls auf www.netztransparenz.de) veröffentlicht. Zu den zu veröffentlichenden Informationen gehören die zur Lieferung der Daten verpflichteten Funktionseinheiten sowie die zu liefernden Daten einschließlich der Lieferfristen. Ebenso enthält das Konsultationsdokument einen Entwurf der Implementierungsvorschriften. Diese beschreiben zunächst nur den prinzipiellen Datenaustauschprozess zwischen der jeweiligen Funktionseinheit und den ÜNB, ohne auf Details einzugehen. Die detaillierte Ausgestaltung des Datenaustauschs soll im Rahmen des Konsultationsverfahrens erfolgen. Eine enge Einbeziehung der Energiebranche ist dabei das ausdrückliche Ziel.
Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens wird die Finalisierung der Implementierungsvorschriften zum Juli 2017 angestrebt, um den verpflichteten Unternehmen möglichst viel Zeit zur Einrichtung der notwendigen Systeme einzuräumen. Die Betriebsbereitschaft der Datenlieferungsprozesse muss anschließend gemäß Artikel 18 (4) GLDPM bis zum 11. Januar 2018 hergestellt sein.
- Quelle:
- Amprion
- Link:
- amprion.net/...
- Keywords:
- Amprion, TenneT, 50Hertz, TransnetBW, Übertragungsnetzbetreiber, Datenmodellvorgabe