2024-11-21
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BBH verteidigt Netzbetreiber auch in der Flexstrom-Anfechtungswelle

Mit Hilfe von Becker Büttner Held (BBH) konnten sich zahlreiche Netzbetreiber gegen die Anfechtungsansprüche des Teldafax-Insolvenzverwalters erfolgreich zur Wehr setzen. Nun unterstützt die Kanzlei auch in der sich aufbäumenden Flexstrom-Anfechtungswelle mittlerweile über 120 Netzbetreiber gegen die Rückforderung von Netzentgelten.

Im Rahmen der Flexstrom-Insolvenz ist die Geltendmachung der Rückforderungsansprüche in vollem Gange: Der Insolvenzverwalter der Flexstrom-Gruppe, zu der neben der Flexstrom AG die Flexgas GmbH, die Löwenzahn Energie GmbH und die OptimalGrün GmbH gehören, fordert von den Netzbetreibern die von den Flexstrom-Gesellschaften vor dem Insolvenzantrag gezahlten Netzentgelte zurück. Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, der zum Insolvenzverwalter sämtlicher Gesellschaften der Flexstrom-Gruppe bestellt wurde, hat angekündigt, demnächst auch Klagen bei Gericht einzureichen.

Schon außergerichtlich legt der Insolvenzverwalter die ermittelten Anfechtungsansprüche in Klageentwürfen dar. „Der Klageentwurf, mit dem sich die Gläubiger von Flexstrom konfrontiert sehen, besteht aus über 200 Seiten plus einer Anlagen-CD mit weiteren 15.000 Seiten“, erklärt Rechtsanwalt und BBH-Partner Oliver Eifertinger. „Damit wird bewusst eine Drohgebärde aufgebaut.“ Dass es sich lohnt, auf die geltend gemachten Forderungen zu reagieren, hat BBH im Teldafax-Verfahren gezeigt. Über 100 Netzbetreiber hat das BBH-Insolvenzrechts-Team in München bei der Abwehr der Ansprüche des Insolvenzverwalters beraten. BBH konnte für zahlreiche Netzbetreiber nicht nur Vergleiche erzielen, sondern auch vor Gericht überzeugen. Wie die Verfahren letztendlich ausgehen, wird der BGH voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2016 entscheiden.

Über 120 Netzbetreiber suchen nun auch im ähnlich gelagerten Flexstrom-Insolvenzverfahren den rechtlichen Beistand von Becker Büttner Held. Bei den Netzbetreibern geht es nur im Flexstrom AG-Verfahren um eine Summe von rund 28 Millionen Euro. Einzelne Netzbetreiber sehen sich mit einem Rückforderungsanspruch von mehreren Millionen Euro konfrontiert. Hinzu kommen die Forderungen, die der Insolvenzverwalter bei den Tochtergesellschaften geltend macht und die sich ebenfalls auf einen zweistelligen Millionenbetrag summieren. „Welche Strategie für unsere Mandanten am sinnvollsten ist, muss für jeden Einzelfall geprüft werden“, erläutert Rechtsanwalt Markus Ladenburger von BBH. „Die Frage ist immer: Hatte der Netzbetreiber Kenntnis von der angeblichen Zahlungsunfähigkeit der Flexstrom-Gruppe? Entscheidend ist, welche Indizien dem Netzbetreiber zur Last gelegt werden und wie diese in einer Gesamtschau zu bewerten sind.“

Quelle:
BBH
Link:
www.beckerbuettnerheld.de/...



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