2024-12-04
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Juergen Trittin: Gruselmaerchen von den Vogelschredderanlagen ist widerlegt

Windraeder als angebliche Vogelschredderanlagen gehoeren ins Reich der Gruselmaerchen, stellte Bundesumweltminister Juergen Trittin mit der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion klar.

Trittin: Die oeffentliche Diskussion um die Windenergie wird oft mit haarstraeubenden Argumenten gefuehrt. Da wird eine angebliche Gefaehrdung der Vogelwelt ins Feld gefuehrt, um den Ausbau der Windenergie in Misskredit zu bringen. Ich begruesse es sehr, dass sich die deutschen Naturschutzverbaende nicht auf dieses Spiel einlassen, sondern mit fundierten Untersuchungen zur Versachlichung der Diskussion beitragen. So haben sich Vogelbestaende oft gerade dort gut entwickelt, wo viele Windraeder stehen.

Eine Studie des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) kommt zu dem Ergebnis, dass die von Windenergieanlagen ausgehenden Beeintraechtigungen der Vogelfauna nicht in dem Masse eintreten, wie dies in der Vergangenheit vermutet wurde im Gegenteil. Bei den Brutvogelbestaenden gibt es keinen statistisch signifikanten Nachweis, dass Windraeder negative Auswirkungen haben. Gefaehrdet sind nach der Studie jedoch Greifvoegel wie Seeadler und Rotmilan sowie einige Fledermausarten. Die Zahl der bisher gefundenen getoeteten Rotmilane und Seeadler ist verglichen mit der Haeufigkeit beider Arten in Deutschland hoch. Obwohl sie auch relativ hoeher als die Opferzahlen anderer Greifvoegel liegt, ist festzustellen, dass die Bestandszahlen des Seeadlers besonders in Mecklenburg-Vorpommern und auch in Schleswig-Holstein stetig zugenommen haben. In Regionen also, die ueber einen hohen Anteil an Windenergieanlagen verfuegen. Beim Rotmilan lassen sich aufgrund aktueller Daten keine Bestandsve! raenderungen feststellen.

Trittin: Auch der Deutsche Naturschutzring bestaetigt, dass sich der Ausbau der Windenergie mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes vereinbaren laesst. Sowohl fuer den Naturschutz als auch fuer das Landschaftsbild muessen die auf kommunaler Ebene vorhandenen Steuerungsinstrumente genutzt werden. So werden im konkreten Genehmigungsverfahren fuer Windenergieanlagen standortspezifische Naturschutzbelange und Aspekte des Landschaftsbildes geprueft, bewertet und auch Auflagen formuliert.
Quelle:
BMU-Pressereferat
Email:
presse@bmu.bund.de







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