2024-12-04
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ConEnergy veröffentlicht Studie

Weitere Verschärfung für Netzbetreiber im Vermittlungsausschuss zu erwarten

Am 10. März haben die Regierungsfraktionen ihre Verhandlungen zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie zu den Entgelt- und Zugangsverordnungen für Strom und Gas abgeschlossen. Damit sind nun auch die Grundzüge der Anreizregulierung normiert. Mit der Vorlage des Koalitionsentwurfs zum novellierten EnWG muss das „Grundgesetz der Energiewirtschaft“ nun noch die letzten parlamentarischen Hürden nehmen, ehe es samt den Netzentgelt- und Netzzugangsverordnungen für Strom und Gas voraussichtlich im Juli diesen Jahres in Kraft treten wird. Die Einführung einer Anreizregulierung wird nicht ohne Folgen bleiben für die Erlöslage und Investitionsplanungsentscheidungen von Netzbetreibern.

Die nächsten Wochen werden eine Vorfestlegung auf das maßgebliche Prinzip der Anreizregulierung bringen. ConEnergy befragte in der letzten Woche vorab die wichtigsten energiewirtschaftlichen Verbände, große Energieunternehmen und die im Bundesrat vertretenen Oppositionsparteien der CDU/CSU, FDP und PDS zu ihren Vorstellungen zur Anreizregulierung.

Die Umfrage von ConEnergy zeigt, dass mit dem neuen Gesetzentwurf die Positionen von Regierung und Opposition inhaltlich nicht mehr weit auseinander liegen. Eine Einigung ist in Sicht, wenn die Einführung einer Einspeisungspflicht für Biogas, ausufernde Berichtspflichten, Verbandsklagen oder gesetzliche Regelungen zu Kalkulationsmethoden verhindert werden können. Darüber hinaus ist die Aufteilung der Bund- und Länderkompetenzen umstritten. Hier pocht die rot-grüne Koalition auf „eine einheitliche Regulierung bundesweit“, ist aber zu Zugeständnissen im Detail bereit. Weiterer Streitpunkt sind die Zuständigkeiten für die Ausgestaltung der Anreizregulierung. Das Ansinnen der Koalition, dass Einzelheiten der Anreizregulierung auf Vorschlag des Regulierers und ohne Einschalten von Bundesregierung und Bundesrat umsetzbar sind, wird von der Opposition nicht mitgetragen. Ein dritter Dissens könnte in der Anwendung des im Regierungsentwurf normierten Kalkulationsprinzips der Nettosubstanzerhaltung entstehen. Der Bundesrat könnte das Prinzip der Realkapitalerhaltung bevorzugen.

Die möglichen Folgen einer Anreizregulierung und die Stellungnahme der Politik, Verbände und Unternehmen werden durch die aktuelle Studie von ConEnergy näher beleuchtet. Sie ist kostenfrei bei der ConEnergy AG erhältlich.

Für weitere Informationen steht Ihnen Vorstand Dr. Roman Dudenhausen unter der Telefonnummer +49-201-1022 220 zur Verfügung.
Quelle:
ConEnergy AG
Email:
zielke@conenergy.com







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