News Release from Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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08/31/2011
BMU: Klimawandel/Anpassung
Berlin, 31.08.2011. Das Bundeskabinett hat heute den „Aktionsplan Anpassung“ zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel beschlossen. „Eine verantwortungsvolle Klimapolitik baut auf zwei Säulen: Vermeidung und Anpassung. Denn die sich abzeichnenden oder auch bereits eingetretenen Veränderungen des Klimasystems werden soziale, ökologische und ökonomische Folgen haben, auch in Deutschland. Neben unsere Anstrengungen zur Reduzierung der Treibhausgase muss daher die Anpassung an die Folgen des Klimawandels treten“, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.
Der „Aktionsplan Anpassung“ enthält Aktivitäten in vier Bereichen. Unter „Wissen bereitstellen, Informieren, Befähigen“ werden die Initiativen der Bundesregierung zur Informationsvermittlung, zum Ausbau der Forschungs- und Informationsinfrastruktur und zur Unterstützung von Dialog, Beteiligung und Netzwerkbildung zusammengefasst. Die „Rahmensetzung durch den Bund“ benennt Vorhaben, mit denen die Bundesregierung in der rechtlichen oder technischen Rahmensetzung sowie in ihrer Förderpolitik Anreize und Grundlagen zur Anpassung anbietet oder prüfen wird. Beispiele sind hier die Einführung eines Planungsleitsatzes zur klimagerechten Stadtentwicklung, der den Kommunen Spielräume bei der planerischen Berücksichtigung von Auswirkungen des Klimawandels in der Bauleit- und Flächennutzungsplanung eröffnet oder die Aufnahme von Aspekten des Klimawandels in technische Regeln im Bereich der Anlagensicherheit für den Umgang mit Naturgefahren.
Unter „Aktivitäten in direkter Bundesverantwortung“ ist aufgezeigt, wie der Bund als Eigentümer von Flächen, Immobilien, Infrastrukturen oder als Bauherr den Klimawandel berücksichtigen will. Dabei geht es zum Beispiel um die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Gebäuden und Verkehrinfrastrukturen gegenüber Extremereignissen oder die Umgestaltung der Bundesforsten in Richtung stabilerer strukturreicher Mischwälder. Der Bereich „Internationale Verantwortung“ schließlich stellt die Beiträge dar, die Deutschland bei der Gestaltung und Umsetzung der Beschlüsse der UN-Klimakonferenz in Cancún (Mexico), in der Entwicklungszusammenarbeit, durch die Internationale Klimaschutzinitiative, in der Forschungszusammenarbeit sowie durch andere internationale Aktivitäten der Ressorts im Bereich der Anpassung an den Klimawandel leistet. Außerdem werden Bezüge zu den Aktivitäten auf EU-Ebene hergestellt.
Die Bundesregierung hat den heute beschlossenen Aktionsplan zuvor in einer Vielzahl von Veranstaltungen in einem breit angelegten Dialog diskutiert, auch mit den Bundesländern und der Fachöffentlichkeit. Der Aktionsplan unterlegt die in der Deutschen Anpassungsstrategie genannten Ziele mit spezifischen Aktivitäten des Bundes in den kommenden Jahren und zeigt Verknüpfungen mit anderen nationalen Strategieprozessen, etwa der High-Tech-Strategie 2020, der Nationalen Biodiversitätsstrategie oder der Nationale Waldstrategie auf. Die Aktivitäten des Bundes müssen durch Maßnahmen der Länder und der Kommunen ergänzt werden.
Die Bundesregierung plant, bis Ende 2014 einen Bericht zur Evaluierung der Deutschen Anpassungsstrategie und des Aktionsplans sowie Vorschläge zu deren Fortschreibung und Weiterentwicklung vorzulegen.
Der „Aktionsplan Anpassung“ enthält Aktivitäten in vier Bereichen. Unter „Wissen bereitstellen, Informieren, Befähigen“ werden die Initiativen der Bundesregierung zur Informationsvermittlung, zum Ausbau der Forschungs- und Informationsinfrastruktur und zur Unterstützung von Dialog, Beteiligung und Netzwerkbildung zusammengefasst. Die „Rahmensetzung durch den Bund“ benennt Vorhaben, mit denen die Bundesregierung in der rechtlichen oder technischen Rahmensetzung sowie in ihrer Förderpolitik Anreize und Grundlagen zur Anpassung anbietet oder prüfen wird. Beispiele sind hier die Einführung eines Planungsleitsatzes zur klimagerechten Stadtentwicklung, der den Kommunen Spielräume bei der planerischen Berücksichtigung von Auswirkungen des Klimawandels in der Bauleit- und Flächennutzungsplanung eröffnet oder die Aufnahme von Aspekten des Klimawandels in technische Regeln im Bereich der Anlagensicherheit für den Umgang mit Naturgefahren.
Unter „Aktivitäten in direkter Bundesverantwortung“ ist aufgezeigt, wie der Bund als Eigentümer von Flächen, Immobilien, Infrastrukturen oder als Bauherr den Klimawandel berücksichtigen will. Dabei geht es zum Beispiel um die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Gebäuden und Verkehrinfrastrukturen gegenüber Extremereignissen oder die Umgestaltung der Bundesforsten in Richtung stabilerer strukturreicher Mischwälder. Der Bereich „Internationale Verantwortung“ schließlich stellt die Beiträge dar, die Deutschland bei der Gestaltung und Umsetzung der Beschlüsse der UN-Klimakonferenz in Cancún (Mexico), in der Entwicklungszusammenarbeit, durch die Internationale Klimaschutzinitiative, in der Forschungszusammenarbeit sowie durch andere internationale Aktivitäten der Ressorts im Bereich der Anpassung an den Klimawandel leistet. Außerdem werden Bezüge zu den Aktivitäten auf EU-Ebene hergestellt.
Die Bundesregierung hat den heute beschlossenen Aktionsplan zuvor in einer Vielzahl von Veranstaltungen in einem breit angelegten Dialog diskutiert, auch mit den Bundesländern und der Fachöffentlichkeit. Der Aktionsplan unterlegt die in der Deutschen Anpassungsstrategie genannten Ziele mit spezifischen Aktivitäten des Bundes in den kommenden Jahren und zeigt Verknüpfungen mit anderen nationalen Strategieprozessen, etwa der High-Tech-Strategie 2020, der Nationalen Biodiversitätsstrategie oder der Nationale Waldstrategie auf. Die Aktivitäten des Bundes müssen durch Maßnahmen der Länder und der Kommunen ergänzt werden.
Die Bundesregierung plant, bis Ende 2014 einen Bericht zur Evaluierung der Deutschen Anpassungsstrategie und des Aktionsplans sowie Vorschläge zu deren Fortschreibung und Weiterentwicklung vorzulegen.
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