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29.06.2011
BBH: Das Recht liegt beim Netzbetreiber
Berlin, den 29.06.2011. Nun ist sie da, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die so manchen Netzbetreiber nach Jahren des Wartens wieder an Gerechtigkeit glauben lässt. Das oberste deutsche Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit hat gestern mit seiner Pressemitteilung Nr. 114/2011 zwei Grundsatzbeschlüsse bekanntgegeben, mit denen das System der Anreizregulierung massiv zu Gunsten der Netzbetreiber korrigiert wird.
Hinter der knappen Pressemitteilung des BGH verbirgt sich ein großartiger Erfolg für alle Netzbetreiber. Seit Jahren stark umstrittene Fragen zur Anreizregulierungsverordnung (ARegV) wurden nun überwiegend und abschließend zugunsten der Netzbetreiber entschieden. Dies betrifft zum Beispiel den in § 9 ARegV vorgesehenen sog. generellen sektoralen Produktivitätsfaktor GSP. Für ihn, der erhebliche wirtschaftliche Einbußen für die Netzbetreiber brachte, gibt es schon keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.
Dr. Christian Theobald, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei, freut sich: „Wir haben schon im Frühling 2008 ein ausführliches Gutachten zu dieser Frage verfasst. Schön, dass wir nun bestätigt wurden.“
Service/Hintergründe:
Weitere Kommentare zu den Beschlüssen des BGH finden Sie unter www.DerEnergieblog.de.
Das Gutachten vom Frühling 2008 können Sie hier herunterladen.
Auf unserer Website www.bbh-online.de finden Sie auch Hinweise auf unsere Fachpublikationen zum
Thema, insbesondere von RA Stefan Missling.
Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich der Kommunalwirtschaft. Hier berät BBH ca. 400 Stadtwerke, daneben Energieunternehmen jeder Art, Industrieunternehmen, Investmentgesellschaften etc. Durch wichtige Publikationen sowie zahlreiche Grundsatzentscheidungen und richtungweisende Gestaltung ist es BBH gelungen, die Entwicklung der Energiewirtschaft mit zu prägen.
Hinter der knappen Pressemitteilung des BGH verbirgt sich ein großartiger Erfolg für alle Netzbetreiber. Seit Jahren stark umstrittene Fragen zur Anreizregulierungsverordnung (ARegV) wurden nun überwiegend und abschließend zugunsten der Netzbetreiber entschieden. Dies betrifft zum Beispiel den in § 9 ARegV vorgesehenen sog. generellen sektoralen Produktivitätsfaktor GSP. Für ihn, der erhebliche wirtschaftliche Einbußen für die Netzbetreiber brachte, gibt es schon keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.
Dr. Christian Theobald, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei, freut sich: „Wir haben schon im Frühling 2008 ein ausführliches Gutachten zu dieser Frage verfasst. Schön, dass wir nun bestätigt wurden.“
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Das Gutachten vom Frühling 2008 können Sie hier herunterladen.
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Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich der Kommunalwirtschaft. Hier berät BBH ca. 400 Stadtwerke, daneben Energieunternehmen jeder Art, Industrieunternehmen, Investmentgesellschaften etc. Durch wichtige Publikationen sowie zahlreiche Grundsatzentscheidungen und richtungweisende Gestaltung ist es BBH gelungen, die Entwicklung der Energiewirtschaft mit zu prägen.
- Quelle:
- BBH
- Email:
- christian.theobald@bbh-online.de
- Link:
- www.bbh-online.de/...