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12.05.2011
UDI UmweltDirektInvest-Beratungs GmbH:Gewusst wie! So entsteht ein Erneuerbare-Energie-Fonds
Nürnberg, den 11.05.2011: Im Trend am Finanzmarkt sind Geldanlagen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien. Ziehen wir den Nutzen aus der Wärme der Sonne, der Kräfte des Windes und der Effizienz der Biomasse. Investitionen in nachhaltige Ökoenergie-Projekte sichern eine saubere Zukunft. Die Tragödie von Fukushima hat die Menschen wachgerüttelt. Nicht nur Großanleger investieren verstärkt in alternative Energien, auch Kleinanleger beginnen sich mehr und mehr für umweltfreundliche und nachhaltige Geldanlagen zu begeistern.
Die UDI hat sich seit 1998 auf den Markt der Erneuerbaren Energieerzeugung spezialisiert. Die Umsetzung einer Vielzahl von Investitionsvorhaben in diesem Bereich wird meist als geschlossener Fonds realisiert. Egal ob Biogas-, Wind-, Solar- oder Energiemixfonds, die Anleger, als Eigenkapitalgeber, erzielen die Renditen aus den Erträgen der Projekte. Das Investitionsrisiko ist auf die Einlagen begrenzt.
Um beispielsweise eine Biogasanlage zu realisieren, wenden sich Projektentwickler, landwirtschaftliche Berater oder die Landwirte selbst mit ihrem Vorhaben an UDI. „Die Suche na2011-05-12ch einer Verwertungs- oder Entsorgungsmöglichkeit von Gülle, aber auch der Wunsch nach einem Zweiteinkommen bringt so manchen Landwirt auf die Idee, sich mit Biogas zu beschäftigen. Oft fehlen für den Bau einer Anlage die Geldmittel“, so Harald Felker, Geschäftsführer der UDI Bioenergie GmbH, der mit seinem Team eingehende Anfragen prüft. Der erste Schritt, wenn es um Biogas geht, ist immer die Rohstoffsicherung: Gülle, Mais und andere Substratpflanzen. Das Substrat, also die Grundlage für die Umwandlung von Biomasse in Gas (und in der Folge in Strom und Wärme), ist nachwachsend. Wichtig ist hierbei, dass der Abstand zu anderen Anlagen groß genug ist, um die Preise der Substratlieferanten nicht in die Höhe zu treiben und der Entstehung von Monokulturen entgegen zu wirken.
Nach Prüfung des Standorts kann die Anlagengröße bestimmt werden und die Herstelleranfragen gehen raus. Die Vorgehensweise für Projekte im Bereich Wind bzw. Solar sind ganz ähnlich. Für die Standortprüfung müssen hier Wind- bzw. Sonnengutachten in die Entscheidung mit einbezogen werden. Sie sind auch Grundlage für die Berechnung zukünftiger Erträge.
Üblicherweise gehen die Planer von 25-30% Eigenkapital aus, das von Privatanlegern in Form einer Kommanditeinlage eingebracht wird. Der Rest ist über Banken zu finanzieren.
Man rechnet die laufenden Einnahmen und Ausgaben auf die gesamte Laufzeit hoch, d.h. für in der Regel 20 Jahre - plus dem Inbetriebnahmejahr.
Dann geht es an die Ausgestaltung des Fonds. Laufzeiten und Renditeerwartung sind ebenso festzulegen, wie der Einbau möglicher Sicherheiten. Zur Risikominimierung bei der Kalkulation können beispielsweise Sicherheitsabschläge eingerechnet werden. Weiter besteht die Möglichkeit, einen Mittelverwendungskontrolleur einzusetzen, der das Einzahlungskonto des Fonds führt.
Typische Rechtsform eines geschlossenen Fonds ist die GmbH & Co. KG. Anleger beteiligen sich an dieser eigenständigen Fondsgesellschaft als Kommanditisten (Miteigentürmer). Damit sind für die Fondsanleger volle Teilnahme- und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung sowie volle Gewinnbeteiligungsrechte verbunden. Die Haftung ist auf die Kommanditeinlage beschränkt.
Da der Anleger unmittelbar an dem Gewinn der Fondsgesellschaft partizipiert und ein geschlossener Fonds in steuerlicher Hinsicht gewerblich geprägt ist, erzielen die Anleger Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Um privaten Geldanlegern Chancen und Risiken transparent darzustellen, gibt es für geschlossene Fonds strenge Vorschriften. Die Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt-Verordnung bestimmt die inhaltlichen Vorgaben für die Prospekterstellung. Vor seiner Veröffentlichung ist der Fondsprospekt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu hinterlegen. Hier wird geprüft, ob er alle Angaben und Informationen enthält, die der Emittent dem Anleger zur Verfügung stellen muss. Ist dies der Fall, gestattet die BaFin die Veröffentlichung des Prospekts.
Dann erst startet das UDI-Beraterteam und wirbt das Kapital ein, mit dem Stück für Stück die Projekte umgesetzt werden. Üblicherweise übernehmen Finanzdienstleister nur die Eigenkapital-Einwerbung, UDI dagegen konzipiert bereits seit 2004 eigene Fonds.
Die Besonderheit der UDI-Fonds:
Der Anleger bekommt alles aus einer Hand!
- UDI stellt die Projekte zusammen und legt die Fonds auf.
- Die Fonds vertreibt das Unternehmen selbst und ist i.d.R. an seinen Fonds auch beteiligt.
- UDI macht die Geschäftsführung des Fonds, bietet die Fondsverwaltung und die Buchhaltung.
- Ein besonderer Service sind die regelmäßigen Kundeninformationen. Sie berichten über den Fortschritt in der Bauphase, aber auch anschließend erhalten die Anleger interessante Zwischen-Infos.
So lebt UDI den Gedanken der Nachhaltigkeit. Die Projekte werden über lange Jahre begleitet und das Kundeninteresse steht im Fokus.
Weitere Informationen zu UDI und den aktuellen Fonds finden Sie auch unter www.udi.de
Die UDI hat sich seit 1998 auf den Markt der Erneuerbaren Energieerzeugung spezialisiert. Die Umsetzung einer Vielzahl von Investitionsvorhaben in diesem Bereich wird meist als geschlossener Fonds realisiert. Egal ob Biogas-, Wind-, Solar- oder Energiemixfonds, die Anleger, als Eigenkapitalgeber, erzielen die Renditen aus den Erträgen der Projekte. Das Investitionsrisiko ist auf die Einlagen begrenzt.
Um beispielsweise eine Biogasanlage zu realisieren, wenden sich Projektentwickler, landwirtschaftliche Berater oder die Landwirte selbst mit ihrem Vorhaben an UDI. „Die Suche na2011-05-12ch einer Verwertungs- oder Entsorgungsmöglichkeit von Gülle, aber auch der Wunsch nach einem Zweiteinkommen bringt so manchen Landwirt auf die Idee, sich mit Biogas zu beschäftigen. Oft fehlen für den Bau einer Anlage die Geldmittel“, so Harald Felker, Geschäftsführer der UDI Bioenergie GmbH, der mit seinem Team eingehende Anfragen prüft. Der erste Schritt, wenn es um Biogas geht, ist immer die Rohstoffsicherung: Gülle, Mais und andere Substratpflanzen. Das Substrat, also die Grundlage für die Umwandlung von Biomasse in Gas (und in der Folge in Strom und Wärme), ist nachwachsend. Wichtig ist hierbei, dass der Abstand zu anderen Anlagen groß genug ist, um die Preise der Substratlieferanten nicht in die Höhe zu treiben und der Entstehung von Monokulturen entgegen zu wirken.
Nach Prüfung des Standorts kann die Anlagengröße bestimmt werden und die Herstelleranfragen gehen raus. Die Vorgehensweise für Projekte im Bereich Wind bzw. Solar sind ganz ähnlich. Für die Standortprüfung müssen hier Wind- bzw. Sonnengutachten in die Entscheidung mit einbezogen werden. Sie sind auch Grundlage für die Berechnung zukünftiger Erträge.
Üblicherweise gehen die Planer von 25-30% Eigenkapital aus, das von Privatanlegern in Form einer Kommanditeinlage eingebracht wird. Der Rest ist über Banken zu finanzieren.
Man rechnet die laufenden Einnahmen und Ausgaben auf die gesamte Laufzeit hoch, d.h. für in der Regel 20 Jahre - plus dem Inbetriebnahmejahr.
Dann geht es an die Ausgestaltung des Fonds. Laufzeiten und Renditeerwartung sind ebenso festzulegen, wie der Einbau möglicher Sicherheiten. Zur Risikominimierung bei der Kalkulation können beispielsweise Sicherheitsabschläge eingerechnet werden. Weiter besteht die Möglichkeit, einen Mittelverwendungskontrolleur einzusetzen, der das Einzahlungskonto des Fonds führt.
Typische Rechtsform eines geschlossenen Fonds ist die GmbH & Co. KG. Anleger beteiligen sich an dieser eigenständigen Fondsgesellschaft als Kommanditisten (Miteigentürmer). Damit sind für die Fondsanleger volle Teilnahme- und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung sowie volle Gewinnbeteiligungsrechte verbunden. Die Haftung ist auf die Kommanditeinlage beschränkt.
Da der Anleger unmittelbar an dem Gewinn der Fondsgesellschaft partizipiert und ein geschlossener Fonds in steuerlicher Hinsicht gewerblich geprägt ist, erzielen die Anleger Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Um privaten Geldanlegern Chancen und Risiken transparent darzustellen, gibt es für geschlossene Fonds strenge Vorschriften. Die Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt-Verordnung bestimmt die inhaltlichen Vorgaben für die Prospekterstellung. Vor seiner Veröffentlichung ist der Fondsprospekt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu hinterlegen. Hier wird geprüft, ob er alle Angaben und Informationen enthält, die der Emittent dem Anleger zur Verfügung stellen muss. Ist dies der Fall, gestattet die BaFin die Veröffentlichung des Prospekts.
Dann erst startet das UDI-Beraterteam und wirbt das Kapital ein, mit dem Stück für Stück die Projekte umgesetzt werden. Üblicherweise übernehmen Finanzdienstleister nur die Eigenkapital-Einwerbung, UDI dagegen konzipiert bereits seit 2004 eigene Fonds.
Die Besonderheit der UDI-Fonds:
Der Anleger bekommt alles aus einer Hand!
- UDI stellt die Projekte zusammen und legt die Fonds auf.
- Die Fonds vertreibt das Unternehmen selbst und ist i.d.R. an seinen Fonds auch beteiligt.
- UDI macht die Geschäftsführung des Fonds, bietet die Fondsverwaltung und die Buchhaltung.
- Ein besonderer Service sind die regelmäßigen Kundeninformationen. Sie berichten über den Fortschritt in der Bauphase, aber auch anschließend erhalten die Anleger interessante Zwischen-Infos.
So lebt UDI den Gedanken der Nachhaltigkeit. Die Projekte werden über lange Jahre begleitet und das Kundeninteresse steht im Fokus.
Weitere Informationen zu UDI und den aktuellen Fonds finden Sie auch unter www.udi.de
- Quelle:
- UmweltDirektInvest Beratungsgesellschaft mbH
- Email:
- jaeger-schroedl@udi.de
- Link:
- www.udi.de/...