03.04.2009
Becker Büttner Held begrüßt Kabinettsbeschluss zu CCS
Die energierechtlich spezialisierte Anwaltskanzlei Becker Büttner Held begrüßt den Kabinettsbe- schluss vom 01. April 2009. „Dies ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem rechtlichen Rahmen für die Abscheidung und Speicherung von CO2 im Untergrund!“, freut sich Dr. Ines Zenke, Rechtsanwältin und Partner der Kanzlei. Aber: „Auch unabhängige und kommunale Unternehmen müssen zum Zug kommen!“
Noch bevor die im Dezember 2008 vom Europäischen Parlament verabschiedete Richtlinie zu Carbon Capture and Storage (CCS) in Kraft tritt, hat das Bundeskabinett mit dem Beschluss vom heutigen Tage die Grundlage für die nun anstehenden Beratungen im Bundestag gelegt. „Dies ist ein guter Tag für Unternehmen, die für anstehende Kraftwerksprojekte oder konkrete Investitionsüberlegungen auf Rechtssicherheit angewiesen sind.“, unterstreicht Dr. Ines Zenke, Rechtsanwältin und Partner von Becker Büttner Held die Bedeutung dieses Beschlusses.
Gleichzeitig bedauert die Berliner Anwältin den Verzicht auf eine eigentumsrechtliche Trennung von Abscheidungsanlagen, Transporteinrichtungen und Speichern. Unbundling ist ein mittlerweile eta- bliertes Verständnis, das auch hier zum Tragen kommen muss.
Hinsichtlich der geplanten Demonstrationsvorhaben gilt: Bei CCS dürfen nicht nur große Unternehmen zum Zug kommen. Ansonsten droht nach Ansicht vieler Experten die Entstehung neuer Monopole. Min- destens eine der finanziell wie politisch besonders geförderten deutschen Pilotanlagen sollte daher unter Wettbewerbsaspekten nicht aus dem Kreis der vier großen Energieversorgungsunternehmen kommen.
Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich der Kommunalwirtschaft. Hier berät BBH ca. 350 Stadtwerke, daneben Energieunternehmen jeder Art, Industrieunternehmen, Investmentgesellschaften etc. Durch wichtige Publikationen sowie zahlreiche Grundsatzentscheidungen und richtungsweisende Gestaltung ist es BBH gelungen, die Entwicklung der Energiewirtschaft mit zu prägen.
Noch bevor die im Dezember 2008 vom Europäischen Parlament verabschiedete Richtlinie zu Carbon Capture and Storage (CCS) in Kraft tritt, hat das Bundeskabinett mit dem Beschluss vom heutigen Tage die Grundlage für die nun anstehenden Beratungen im Bundestag gelegt. „Dies ist ein guter Tag für Unternehmen, die für anstehende Kraftwerksprojekte oder konkrete Investitionsüberlegungen auf Rechtssicherheit angewiesen sind.“, unterstreicht Dr. Ines Zenke, Rechtsanwältin und Partner von Becker Büttner Held die Bedeutung dieses Beschlusses.
Gleichzeitig bedauert die Berliner Anwältin den Verzicht auf eine eigentumsrechtliche Trennung von Abscheidungsanlagen, Transporteinrichtungen und Speichern. Unbundling ist ein mittlerweile eta- bliertes Verständnis, das auch hier zum Tragen kommen muss.
Hinsichtlich der geplanten Demonstrationsvorhaben gilt: Bei CCS dürfen nicht nur große Unternehmen zum Zug kommen. Ansonsten droht nach Ansicht vieler Experten die Entstehung neuer Monopole. Min- destens eine der finanziell wie politisch besonders geförderten deutschen Pilotanlagen sollte daher unter Wettbewerbsaspekten nicht aus dem Kreis der vier großen Energieversorgungsunternehmen kommen.
Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich der Kommunalwirtschaft. Hier berät BBH ca. 350 Stadtwerke, daneben Energieunternehmen jeder Art, Industrieunternehmen, Investmentgesellschaften etc. Durch wichtige Publikationen sowie zahlreiche Grundsatzentscheidungen und richtungsweisende Gestaltung ist es BBH gelungen, die Entwicklung der Energiewirtschaft mit zu prägen.
- Quelle:
- Becker Büttner Held, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
- Link:
- www.bbh-online.de/...