Meldung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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22.01.2009
Abfallwirtschaft
Durch den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts für ein neues Batteriegesetz können schadstoffhaltige Batterien künftig in größerem Umfang vom Markt verschwinden als bisher. Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel werden erstmals verbindliche Sammelziele für Altbatterien festgelegt – 35 Prozent bis 2012 sowie 45 Prozent bis 2016. Zudem sieht der Gesetzentwurf zukünftig Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium vor. Ein Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkus soll dafür sorgen, dass diese ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen. Die bewährten Sammelsysteme bleiben bestehen.
Mit dem Batteriegesetz (BattG) setzt die Bundesregierung die EU-Batterierichtlinie in nationales Recht um. Nach den Vorgaben der EU wird dabei ein Melderegister für Batterie- und Akkuhersteller eingeführt, das vom Umweltbundesamt (UBA) geführt und diesem einen Überblick über am Markt vertretene Unternehmen verschaffen soll. Das Melderegister soll es der Behörde künftig ermöglichen, Unternehmen zu verfolgen, die sich der Pflicht zur Entsorgung ihrer Produkte zu Lasten von Wettbewerbern entziehen. Dabei kann das UBA künftig Bußgelder gegen „Trittbrettfahrer“ verhängen.
Darüber hinaus legt der Gesetzesentwurf fest, dass 35 Prozent der jährlich in Verkehr gebrachten Gerätebatterien spätestens ab September 2012 zurückgenommen und verwertet werden müssen. Ab September 2016 müssen es 45 Prozent sein. Die bisherigen Regelungen zur Rücknahme und Entsorgung von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien bleiben dabei weitgehend unverändert.
Das neue Batteriegesetz (BattG) soll die seit 1998 geltende Batterieverordnung (BattV) ablösen.
Mit dem Batteriegesetz (BattG) setzt die Bundesregierung die EU-Batterierichtlinie in nationales Recht um. Nach den Vorgaben der EU wird dabei ein Melderegister für Batterie- und Akkuhersteller eingeführt, das vom Umweltbundesamt (UBA) geführt und diesem einen Überblick über am Markt vertretene Unternehmen verschaffen soll. Das Melderegister soll es der Behörde künftig ermöglichen, Unternehmen zu verfolgen, die sich der Pflicht zur Entsorgung ihrer Produkte zu Lasten von Wettbewerbern entziehen. Dabei kann das UBA künftig Bußgelder gegen „Trittbrettfahrer“ verhängen.
Darüber hinaus legt der Gesetzesentwurf fest, dass 35 Prozent der jährlich in Verkehr gebrachten Gerätebatterien spätestens ab September 2012 zurückgenommen und verwertet werden müssen. Ab September 2016 müssen es 45 Prozent sein. Die bisherigen Regelungen zur Rücknahme und Entsorgung von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien bleiben dabei weitgehend unverändert.
Das neue Batteriegesetz (BattG) soll die seit 1998 geltende Batterieverordnung (BattV) ablösen.
- Quelle:
- BMU
- Link:
- www.bmu.de/...