2024-12-22
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Meldung von Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE)

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Kraftwerksstrategie muss Bioenergie einschließen

Potenzial von flexiblen Biogasanlagen und Holzheizkraftwerken zur Bereitstellung gesicherter und regelbarer Leistung werden in der Kraftwerksstrategie bisher nicht erwähnt

Bild: Pixabay - BiogasanlageBild: Pixabay - Biogasanlage

(Berlin, 08.07.2024) Vergangenen Freitag hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zeitgleich mit den Leitlinien zum Haushalt 2025 weitere Details zur Kraftwerksstrategie veröffentlicht. Diese soll demnach im Rahmen eines Kraftwerkssicherheitsgesetzes umgesetzt werden und zielt darauf ab insgesamt 10,5 Gigawatt (GW) Kraftwerksleistung neu auszuschreiben - davon 5 GW rein fossil. Maßnahmen zur Nutzung des großen Potenzials von flexiblen Biogasanlagen und Holzheizkraftwerken zur Bereitstellung gesicherter und regelbarer Leistung werden jedoch nicht erwähnt.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, zeigt sich überrascht und unterstreicht: „Während die Bundesregierung 5 Gigawatt an reinen Erdgaskraftwerken plant, die nicht für einen Umstieg auf klimaneutrale Brennstoffe vorgesehen sind, werden gleichzeitig mehrere Gigawatt grüner Kraftwerksleistung der Bioenergie aufgrund des Ausschreibungsdesigns des EEG 2023 aufs Spiel gesetzt. Das ergibt keinen Sinn, weder aus volkswirtschaftlicher noch aus klimapolitischer Sicht. Anstatt fossile Planspiele anzustellen, sollte die Bundesregierung lieber dafür sorgen, dass das Erdgas dort bleibt, wo es ist und stattdessen Bioenergieanlagen die systemdienliche Rolle im Stromsystem übernehmen können.“

Mit dem EEG 2023 wurde ein Ausstiegspfad aus der Energieerzeugung aus Biomasse vorgezeichnet, wonach das Ausschreibungsvolumen schrittweise abgesenkt wird. Gleichzeitig reizt das Ausschreibungsdesign des Biomethan-Segments aktuell keine wirtschaftlichen Anlagenkonzepte an, sodass in mehreren Ausschreibungsrunden hintereinander kein einziges Gebot eingegangen ist. Aktuell sehen sich daher mehrere hunderte Anlagen gezwungen, über Stilllegungen nachzudenken, sofern sie nach dem Ende ihres EEG-Vergütungszeitraumen keinen Zuschlag für eine Anschlussvergütung erhalten. Auch für neue Bioenergieanlagen bietet das aktuelle Konzept keine ausreichenden Anreize, obwohl es im besonderen Interesse des Hochtechnologiestandorts Deutschland liegen sollte, Neuanlagen zu ermöglichen und der technologischen Weiterentwicklung damit eine wirtschaftliche Grundlage zu geben. Dass mit der Kraftwerksstrategie stattdessen in großem Umfang der Bau fossiler Kraftwerke geplant ist, läuft dem Bestreben nach Klimaschutz entgegen und stößt auf Kritik des HBB:

„Es wäre erstens für das Klima viel besser und zweitens nahezu kostenneutral, bereits bestehende Bioenergieanlagen in eine Anschlussvergütung zu überführen. Flexible Biomasseanlagen produzieren nämlich nicht umbedingt mehr Strom als unflexible Biogasanlagen. Diese konzentrieren ihre Strom- und Wärmeerzeugung jedoch auf Zeiten, in denen Wind- und Solarenergie nicht den gesamten Strombedarf decken können. So können durch die Vorteile der verlässlichen und flexiblen Bioenergie eine stabile Stromversorgung gesichert, Netze stabilisiert und insgesamt mehr Gigawatt Kraftwerksleistung realisiert werden,“ erklärt Rostek.

Bis 2030 könnte allein der bestehende Biogasanlagenpark laut einer Strommartkdesignstudie des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut bis zu 12 GW Kraftwerksleistung ohne zusätzlichen Biomasseinput bereitstellen.

„Gerade in Zeiten knapper Kassen ist die Fortführung von Biomassebestandsanlagen eine „No-Regret“ Maßnahme, die die Bundesregierung unbedingt ergreifen muss.  Nicht zuletzt auch aufgrund der Einigung in den jüngsten Haushaltsverhandlungen, wonach eine Flexibilisierung der Biomassebestandsanlagen explizit gefordert wird,“ resümiert Rostek.

Quelle:
Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Autor:
Jörg Schäfer
Email:
joerg.schaefer@biogas.org



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