2024-06-28
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Meldung von JUWI GmbH

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Blog der JUWI-Gruppe: Ein Windpark im Erzgebirge und die Crux mit dem Denkmalschutz

Im November 2023 erhielt JUWI die Ablehnung für drei Windenergie-Anlagen in Drebach im Erzgebirgskreis.Die Begründung: Die Anlagen würden die Sichtachsen zu einem als Baudenkmal ausgewiesenen ehemaligen Förderturm erheblich beeinflussen.

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Für die JUWI-Verantwortlichen kam die Entscheidung völlig überraschend. Schließlich waren die drei Anlagen in rund 2,5 Kilometern Entfernung zum Baudenkmal geplant. Auch das Landesamt für Denkmalpflege hatte keine ausreichenden Gründe für die Ablehnung der Windenergie-Anlagen gesehen. Der Projektentwickler legte beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht Einspruch ein – und bekam auf ganzer Linie Recht.

Das Thema Windenergie und Denkmalschutz ist um ein kurioses Kapitel reicher: Im sächsischen Erzgebirgskreis musste ein Stahlgerüstturm, der in der 1960er Jahren für die Zinnerzgewinnung über den Sauberger Haupt- und Richtschacht errichtet wurde, als Ablehnungsgrund, für den von JUWI geplanten Windpark Drebach herhalten. Nach einem Vor-Ort-Termin hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Ablehnung nun kassiert. Inzwischen hat das sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung sogar eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die die Unteren Denkmalschutzbehörden auffordert, bei Windenergieprojekten alle Anträge zukünftig vor einer Entscheidung vorzulegen und Einvernehmen mit ihr herzustellen. 

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Wie der Windpark Drebach fast gescheitert wäre

 

„Für uns kam die Ablehnung des Landratsamts aus heiterem Himmel“, berichtet Projektleiterin Manuela Maslaton. Dass das Weltkulturerbe Montanregion Erzgebirge bei Windenergie-Projekten in diesem Teil Sachsen eine Rolle spielt, war JUWI zwar durchaus bekannt. Die örtlichen Gegebenheiten deuteten allerdings nicht darauf hin, dass dies in diesem Fall ein Problem im Genehmigungsverfahren werden könnte. Schließlich befindet sich der geplante Windpark in einer Entfernung von rund 2,5 Kilometern Luftlinie zu den Baudenkmälern des 
Sauberger Haupt- und Richtschachts an einem Hang, der schon heute durch große Gittermaststrommasten geprägt ist. 

Der als Baudenkmal ausgewiesene Förderturm Schacht 2 selbst steht zudem auf dem Gelände einer Entsorgungs- und Recyclingzentrums für Bauschutt, Erdaushub und Müll. Hier herrscht tagsüber reger LKW-Verkehr.

Dass der Antrag von JUWI nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für den Windpark abgelehnt wurde, begründete der Landkreis Erzgebirgskreis mit „einer Aufmerksamkeitskonkurrenz zu den Denkmalen der Sachgesamtheit, so dass nur die drei geplanten WEA wahrgenommen werden würden und der Förderturm Schacht 2 als Teil der Sachgesamtheit sein solitäres Erscheinungsbild verlieren würde.“

Landesamt für Denkmalpflege vertritt andere fachliche Auffassung

Das Landratsamt entschied damit sogar gegen die fachliche Auffassung der obersten sächsischen Denkmalschutzbehörde. Das Landesamt für Denkmalpflege hatte nämlich in einer Stellungnahme keine für eine Ablehnung ausreichende Beeinträchtigung durch den geplanten Windpark Drebach erkannt. 

Es gab also gute Gründe für JUWI, die Entscheidung so nicht hinzunehmen. Das Unternehmen rief das Oberlandesgericht an und erhob Einspruch gegen den Bescheid. Am 20. März machte sich das Gericht mit Vertretern der beiden Parteien sowie des Landesamts für Denkmalpflege in einem Vororttermin selbst ein Bild. Dabei wurden alle relevanten Sichtachsen in Augenschein genommen.  

Das Ergebnis war eindeutig: Das Gericht folgte in allen wesentlichen Belangen der Rechtsauffassung von JUWI und sah keine erhebliche Beeinträchtigung der Sichtachsen zum Förderturm, der zum Weltkulturerbe Montanregion Erzgebirge zählt. Eine Ablehnung des Genehmigungsantrags aus Denkmalschutzgründen ist damit ausgeschlossen. 

„Wir freuen uns natürlich über die Entscheidung des Gerichts. Gleichzeitig ist es für uns nach wie vor mehr als verwunderlich, dass hier ein Landkreis gegen die Auffassung der Landesdenkmalschutzbehörde den Antrag für unseren Windpark zunächst abgelehnt hat. Das hat uns rund ein halbes Jahr Zeit und den Landkreis rund 30.000 Euro Verfahrenskosten gekostet." Manuela Maslaton / Projektleiterin bei JUWI

In Zukunft dürfte sich eine solche Entscheidung auf Landkreisebene so leicht nicht wiederholen: Am 14. Mai 2024 erließ das Staatsministerium für Regionalentwicklung einen Erlass, der die Unteren Denkmalschutzbehörden verpflichtet, das Sächsische Landesamt für Denkmalpflege in Genehmigungsverfahren für Windenergie-Anlagen zukünftig zwingend einzubeziehen und Einvernehmen mit ihr herzustellen. Im Klartext heißt das: Die Unteren Denkmalschutzbehörden dürfen nicht mehr gegen die Auffassung des Landesamts für Denkmalschutz entscheiden. So soll ein einheitlicher Vollzug auf Landesebene sichergestellt werden.

Quelle:
JUWI GmbH
Autor:
Christian Hinsch
Email:
hinsch@juwi.de
Windenergie Wiki:
Windpark, WEA



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