2024-04-27
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Meldung von Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)


Gebäudeenergiegesetz: Parlamentarier sind jetzt gefordert – für Planungssicherheit, Bezahlbarkeit und Einhaltung der Klimaziele

Anlässlich der ersten Lesung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag fordert der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) eine zielführende Konkretisierung des Gesetzes mit Blick auf Planungssicherheit für die Branche, Bezahlbarkeit und Einhaltung der Klimaziele.

Bild: PixabayBild: Pixabay

„Nach der Einigung der Ampel-Spitzen auf Leitplanken für die GEG-Reform sind jetzt die Parlamentarier gefordert, mit dem Gesetz einen echten Beitrag für die Wärmewende zu leisten und damit Klimaziele, Standort und eine dauerhaft bezahlbare Energieversorgung zu sichern. Die Verschränkung mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) muss eine sukzessive Umstellung der Wärmeversorgung in Häusern und Netzen sichern.”

„Der Bundestag hat jetzt für die notwendige Klarheit zu sorgen und muss die Verbesserungen für die Erneuerbaren Technologien konkretisieren. Für die Unternehmen der Branche ist einerseits ein sicheres Umfeld für geplante Investitionen zu schaffen und andererseits der Heizungswechsel in Gebäuden voranzubringen. Das Gesetz darf durch die Kopplung an die Kommunale Wärmeplanung den Hochlauf der Erneuerbaren Heizungstechnologien nicht verlangsamen”, fordert Peter. Die Branche sei bereits mit Investitionen in Vorleistung gegangen, um eine schnelle Umstellung von fossilen auf Erneuerbare Heizsysteme gemäß der Ampel-Ziele zu ermöglichen. „Hier steht die Regierung im Wort.”

Die Haushalte, die nicht ab dem 1.1.24 betroffen seien, müssten wissen, wie und wann konkret ein Heizungswechsel anstehe. Angesichts unsicherer Preisentwicklungen bei Gas und Öl müssten GEG und WPG so verzahnt werden, dass der Umstieg von fossil zu erneuerbar sukzessive erfolge. „Einige Bundesländer haben bereits die Weichen für die Kommunale Wärmeplanung gelegt und können mit ihren Kommunen bald in die Planungen einsteigen. Ich bin zuversichtlich, dass die Wärmewende nicht bis 2028 dauern wird, sondern jetzt von den Bundesländern und Kommunen organisiert wird. Dafür sollte das GEG dort, wo keine verpflichtende Wärmeplanung vorgesehen ist, schon früher gelten, spätestens aber zum Ablauf der Wärmeplanungs-Frist 2028”, so Peter. 

Bei Gasnetzen müsse ausgeschlossen werden, dass Verbraucher*innen mit grünen Scheinlösungen getäuscht würden, die ihnen am Ende hohe Kosten verursachten. „Die Zeit der fossilen Pyromanie ist vorbei. Die Erneuerbaren Technologien müssen jetzt zügig in ihrer Breite zum Einsatz kommen”, so Peter. Der Gesetzgeber müsse bei den Anforderungen an Gasheizungen nachschärfen, damit diese zumindest zu 100% H2-ready seien. Ebenso müssten die Fahrpläne für die Transformation der Gasnetze im Parlament verbindlich ausgestaltet werden, damit keine Fehlanreize beim Wasserstoffhochlauf entstünden. Soziale Härten beim Heizungswechsel seien zu vermeiden, deshalb sollten die offenen Fragen bei der Förderung geklärt werden.

Quelle:
BEE
Autor:
Pressestelle
Link:
www.bee-ev.de/...
Keywords:
BEE, Verband, erneuerbare Energie, Gebäudeenergiegesetz, Parlament, Planungssicherheit, Bezahlbarkeit, klimaziel, Novelle, Ampel



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