Veröffentlicht von:
BEE: Einführung von Contracts for Difference nicht nötig
Original Pressemeldung BEE:
BEE-Gutachten – Mengenförderung statt Contracts for Difference
Das deutsche Marktprämienmodell ist mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar. Die Einführung von Differenzverträgen (Contracts-for-Difference, CfD) ist demnach nicht zwingend. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) in Auftrag gegebenes Gutachten der Kanzlei Raue.
„CfD halten wir insgesamt für ein untaugliches Instrument, um eine vollständig Erneuerbare Energiewirtschaft zu erreichen. Die verpflichtende Einführung von CfD auf EU-Ebene sehen wir daher äußerst kritisch. Sie würde den Spielraum der Bundesregierung bei der Ausgestaltung eines nationalen Förderrahmens ebenso beschneiden wie die Vielfalt der erneuerbaren Marktprodukte“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone... ... Mehr: Original Pressemeldung BEE
- Keywords:
- BEE; Gutachten, CfD, Marktprämienmodell, Einführung, offshore, Beihilferecht, EU, Bundesregierung, Strompreis, erneuerbare Energie