2024-11-22
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Meldung von NABU - Naturschutzbund Deutschland

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NABU-Rechtsgutachten: Neue Vorschrift zu Windenergie macht Ausbau langsamer

Krüger: Falscher Handlungsansatz des Bundeskabinetts führt zu längerer Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen und vernachlässigt Artenschutz

Die Bundesregierung ist weiter um Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land bemüht. Teil der Lösung sollen nach einem
geplanten § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) auch sogenannte „Go-to-Gebiete“ sein, in denen Verfahrenserleichterungen für die Zulassung von Windenergieanlagen gelten sollen. Die Idee beruht auf einem Vorschlag der EU-Kommission für eine Überarbeitung der
Erneuerbaren-Energien-Richtlinie vom 18. Mai 2022.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: “Die geplante neue Regelung zur Beschleunigung des dringend benötigten Windenergieausbaus führt nach den Ergebnissen unseres Rechtsgutachtens in Wirklichkeit zu weiteren Verzögerungen. Das Bundeskabinett agiert überhastet und mit falschem Handlungsansatz. Die Folgen: Die Klimaschutzwirkung tritt später ein, die Abhängigkeit von fossiler Energie bleibt länger bestehen und der Wegfall der Prüfung von Umweltverträglichkeit und Artenschutz schwächt den Naturschutz. Die gerade stattfindende Weltnaturkonferenz in Montréal zeigt, wie dringlich neben dem Klimaschutz auch der Artenschutz politisch zu berücksichtigen ist. Olaf Scholz und Robert Habeck sollten deshalb entschlossen gegensteuern und sich auf die realen Hindernisse beim naturverträglichen Ausbau der Windenergie konzentrieren."

Dem nun vom Bundestag zu bewertenden Entwurf des §?6 WindBG zufolge würden in Windenergiegebieten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von indenergieanlagen keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine artenschutzrechtliche Prüfung für Vögel mehr stattfinden. Die Vorschrift zu den Verfahrenserleichterungen soll nach dem Willen der undesregierung bereits ins deutsche Recht eingeführt werden, noch bevor die europäische Richtlinienänderung beschlossen wurde. Dieser Vorgriff – in rechtliches Novum – soll durch einen Absatz gelöst werden, der die Vorschrift unter den Vorbehalt entsprechender, erhoffter Rechtsänderungen auf europäischer Ebene stellt. Das wäre ein hochproblematischer Schritt, da dies neue Rechtsunsicherheiten mit sich bringt. In der Konsequenz kann das zu Verzögerung der bereits angelaufenen Planung von Windenergiegebieten führen und damit zum Hemmschuh für Investitionen in Neuanlagen werden.

 

Quelle:
NABU
Keywords:
nabu, artenschutz, windenergie, ausbau



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