Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
Bundesverfassungsgericht: Windkraftverbot im Wald nicht zulässig!
Original Pressemeldung BWE:
Paukenschlag aus Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht untersagt Ländern ausnahmslose Windverbote in Waldgebieten
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass ein Gesetz in Thüringen, das Windenergieanlagen in Waldgebieten ausnahmslos verbietet, unvereinbar mit dem Grundgesetz ist. Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für den Ausbau der Windenergie, sagt BWE-Präsident Hermann Albers.
„Die heutige Entscheidung der Karlsruher Richter ist ein Paukenschlag. Das Gericht hat festgestellt, dass Thüringen, aber auch den restlichen Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz fehlt, um den Bau von Windenergieanlagen in Waldgebieten ausnahmslos zu verbieten. Das ist ein wichtiges Signal für die Bereitstellung der dringend benötigten Flächen“, so Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands... ... Mehr: Original Pressemeldung BWE
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